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Waggon und macht des Tags überall seine Geschäfte. Und wo Eisenbahnen bestehen, ist es kaum möglich, einen Theil der Bevölkerung von der Benutzung derselben gesetzlich auszuschließen, wie es in Rußland geschähe, wenn jenes Jn- ternierungsgesetz streng könnte gehandhabt werden. Für die Juden in Rußland sind die Bahuen die Schlupflöcher, um unredlicheu Gewinn oder um gesetzwidrig betriebenen, aber individuell redlich erworbeneu Gewiun in Sicherheit zu bringen. Die Eisenbahnen sind das Mittel um im äußersten Fall der schwersten Staatslast zu entgehen, welche auf ihnen ruht, der Rekrutensteuer. Früher hielt der russische Staat Häscher, welche die Juden zum Kriegsdienst preßten. Als die allgemeine Wehrpflicht 1873 eingeführt ward, begänne« die Juden sich durch Bestechung in Massen zu befreien. Es gab Aushebungsbezirke, wo die jüdischen Wehrpflichtigen im Ganzen, in gemeinsamer Masse, zu Hunderten sich loskauften gegen Zcchluug einiger tausend Rubel an Bestechungen und dafür ihr Cvntin- gent au Rekruten von den andern Volksklassen erhoben ward. Der Umstand, daß die Juden ihre eigenen Gemeindeverwaltungen haben, half ferner dazu, durch allerlei Fälschungen von Personalscheinen die Umgehung der Wehrpflicht zu erleichtern. Die Polizei fand die Pflichtigen selten am Orte der Aushebung, denn sie hatten sich inzwischen entfernt oder anderswo anschreiben lassen. Wurden sie nach vieler Mühe endlich aufgefunden, so bezeugte der vvrgewieseue Geburtsschein gewöhnlich, daß der Pflichtige das nöthige Alter entweder noch nicht habe oder, was üblicher und vortheilhafter ist, bereits überschritten habe. Denn diese Scheine wurden von jüdischen Beamten ausgestellt und gern gefälscht. Es gab plötzlich gar keine einundzwanzigjährigen Jsraelssöhne mehr, und der jüdische Knabe erreichte dieses Alter niemals. Nun griff die Staatsregierung zu dem sonderbaren Mittel, zu verordnen, daß bei jeder Aushebung die männlichen Juden sämmtlich vor eine dazu ernannte Prüfungscommission gefordert werden sollten, welche nach dem äußern Aussehen der Personen darüber urtheilen mußte, ob dieselben 21 Jahre alt seien. Auch das Mittel ward versucht, zu verordnen, daß alle Juden männlichen Geschlechts sich photographieren lassen und die Bildnisse der Commission vorstellen sollten, um auf diese Weise Alter und Identität der Personen sicherer festzustellen. Gegenüber der unüberwindlichen Gewandtheit der Juden im Umgehen des Gesetzes suchte die Regierung Hilfe bei einer Einrichtung, welche von unbeschränkter Willkür kaum zu unterscheiden ist. Natürlich wurde dadurch um so stärker alle Fähigkeit der Judeu im Ersinnen von Auswegen angestachelt.
Dieses sind Erscheinungen, welche man gewiß nicht berechtigt ist gänzlich der jüdischen Bevölkerung zur Last zu legen, sondern von denen einen großen Theil der Schuld die geringe Ordnung in der staatlichen Verwaltung tragen muß. Allein es wäre ebenso uaiv, von einem Staate zu erwarten, daß er im Bewußtsein