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dieses sacruni mit der Schärfe angesehen wissen wollen: bei Strafe von 6009 Lxsoies-Ouvawn die entführte Gräfin binnen 4 Wochen nach Breslau zn liefern." Der Graf von Promnitz achtete nicht auf diesen ihm zugestellten Befehl; die Zeit verstrich, uud so wurde ihm unter Vorbehalt der schon verwirkten Strafe aufgegeben, abermals bei 12 000 Dukaten Strafe für die Auslieferung seines Mündels zu sorgen. Da wurde ihm bange. Er begab sich schleimigst zu seiner Mutter, der Herzogin von Weißenfels, uud bat sie inständig, ihn und seine Kinder nicht unglücklich zu machen und die junge Gräfin nach Breslan zu schicken. In gleicher Weise bat Graf Schasgotsch die Herzogin; man werde ja ans keinen Fall die junge Gräfin ihrer Mutter zurückgeben, weil man in Wien viel zu genau von der Lebensweise der Gräsin Callenberg unterrichtet sei. Der Kaiser aber wolle auf jeden Fall Gehorsam haben.
Jetzt war guter Rath theuer. Da sich kein Ausweg finden ließ und man besonders die 18 000 Dukaten Strafe fürchtete, gab die Herzogin nothgedrnngen nach und verpflichtete sich, innerhalb sechs Wochen selbst ihre Enkelin nach Breslau zu briugen, unter der Bedingung, daß sie ihr zur Erziehung überlassen bleiben, keinesfalls aber ihrer Mutter übergeben werden solle. Das letztere wurde von Graf Schasgotsch bereitwilligst zugestanden, der erste Punkt stillschweigend übergangen. So begab sich die Herzogin im Herbst des Jahres 1724 in Begleitung der jungen Gräfin von Promnitz nach Breslau, ihr Onkel und Vormund, der Graf von Promnitz, folgte bald darauf nach. Die für den letzteren festgesetzte Strafe wurde auf 2 000 Dukaten vermindert, die er auch bezahlen mußte, während der andere Vormund, Graf Rhedern, straflos ausging. Drei Monate blieb die Herzogin in Breslau, während deren Graf Schasgotsch nach Kräften für ihre Unterhaltung und Zerstreuung besorgt war. Eines Tages jedoch wurde ihm der peinliche Auftrag, der Herzogin den kaiserlichen Befehl zu überbringen, die junge Gräfin von Promnitz sofort nach Empfang des Befehls nach Wieu zur Kaiserin zn schicken. Die Herzogin siel bei dieser Nachricht in Ohnmacht, denn sie wußte, was der Befehl zu bedeuten hatte. Als sie wieder zu sich gekommen, rief sie, wie Büsching mittheilt, aus: „O meine nnn auf ewig unglückliche Comtesse! Wie soll ich dich retten, wie soll ich dir helfen! Nun ist sie nach Seele und Leib verloren, nun muß sie katholisch werden." Graf Schasgotsch suchte ihr diese Gedanken auszureden uud schlug ihr vor, der Gräfin das evangelische Früuleiu von Hund mitzugeben. Dies tröstete die Herzogin einigermaßeu. Auch verschob der Graf Schasgotsch die Abreise auf eigene Verantwortung um zwei Tage. Die Großmutter beschwor ihre Enkeliu unter heißen Thränen, bei der evangelisch-lutherischen Kirche zn bleiben uud sich durch uichts, weder durch Drohungen noch durch Bitte«, von derselben abwendig machen zu lassen, und die Enkelin versprach es ihr heilig und theuer.