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Volkes, so muß sie ganz durchgeführt werden, und nicht eher darf der starke Kämpfer das mächtige Schwert seines Geistes niederlegen, als bis er auch in handelspolitischer Hinsicht unsere nationale Einheit verwirklicht hat. Und nicht eher wird der Wille, der dieses Schwert führt, ruhen. Der große Kampf des nationalen Geistes gegen die antinationalen Mächte und das Zwerggeschlecht der Particularisten wird fortgesetzt werden! Dafür bürgt das verfassungsmäßige Vorgehen des Kanzlers gegen die Fr ei Hafen st el tun g der Hanse- städt e.
In des Tages Brand- und Schlachtlärm ist diese Frage so verdunkelt worden, bei dem Hasse, der die Brust der Mauchestermänner nach ihrer großen Niederlage in der Zolltariffrage gegen den Fürsten Bismarck erfüllt, ist das öffentliche Urtheil so bestochen nnd gefälscht worden, daß eine Aufkläruug darüber driugend vou Nöthen ist.
Niemand darf glauben, daß die Wortführer in den Hansestädten schwerwiegende sachliche Bedenken gegen die wirthschaftliche Reichseinheit geltend zn machen im Stande wären; niemand darf ihnen die Meinung impntiren, als hielten sie die maßgebenden Interessen Deutschlands für unverträglich mit dieser Einheit. Daß die Herstellung einer Zolleinheit dem Reiche schade, glaubt auch nicht der eingebildetste Hansesohn. Niemandem aber auch möchte es gelingen, gute, vollwichtige, unumstößliche Gründe dafür beizubringen, daß die Freihafenstellung für den Welthandel der Hansestädte nothwendig sei. Aber wäre sie es auch, wäre auch erwiesen, daß der Handel Hamburgs und Bremens durch deu Einschluß in die allgemeine Zolllinie Schaden nähme, und wäre andererseits der Beweis geführt, daß das Interesse des Reiches diesen Einschluß erheische, so müßte dieser Einschluß dennoch unbedingt und sobald als möglich vollzogen werden, denn sonst würde das partikulare Interesse zweier Reichsstädte höher gestellt als das Interesse des ganzen Reiches. So aber steht die Frage nicht. Denn wenn es wahr ist, wie man in der Presse dieser Städte, in den Reden und Staatsschriften ihrer Politiker früher und jetzt so oft gelesen hat, daß diese Freihäfen die Seehandelsthore Deutschlands seien und Deutschlands Wohlfahrt auch ihre Wohlfahrt bedinge, so müßte ja das Interesse Deutschlands mit dem Interesse der Hansestädte zusammenfallen. Nun fallen aber die Interessen beider in der Hauptsache wirklich zusammen, ebenso wie die Interessen der größten Handelsstädte anderer Länder auch die Interessen des Reichs sind, dem sie angehören. London und Liverpool, Havre und Antwerpen, New York und San Franeiseo haben sich auf ihre Höhe emporgearbeitet, obgleich sie, oder vielmehr weil sie in die gemeinschaftliche Zollgrenze ihres Landes eingeschlossen sind. Warum sollen die Einrichtungen, welche in der ganzen übrigen Welt die höchste Blüthe und die reifste Frucht