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Der Zarewitsch Alexei (1690-1718).
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wenn er sich nicht bessere, er ihm sein Thronfolgerecht entziehen und ihn wie ein brandiges Glied ablösen werde. Alexei erklärte seinen Verzicht auf den Thron- Dem Vater genügte das nicht, Alexei blieb doch der legitime Erbe und ein ge­fährlicher Prätendent. Der Vater verlangte wiederum Aenderung oder Ein­schließung in ein Kloster. Da flieht 1716 Alexei ins Ausland zu Kaiser Karl VI., dem er durch seine Frau verwandt war. Man bringt ihn nach Ehrenberg in Tirol, von da nach St. Elmo in Neapel. Aber die russischen Agenten finden seine Zuflucht. Der Kaiser kann die Auslieferung nicht ver­weigern. Ueberredet von den Gesandten seines Vaters, kehrt Alexei nach Ruß­land zurück.

Nun begann der Proceß. Peter hatte von dem schwachbegabten, energie­losen Jünglinge nichts zu fürchten, aber er empfand in dem Gebahren seines Thronerben den Druck einer ihm feindlichen Partei, er fühlte, daß es sich hier nicht um einen häuslichen Zwist handele, sondern Principien auf dem Spiele standen. Daher entfaltete er eine rege inquisitorische Thätigkeit. Jedes vor Jahren flüchtig hingeworfene unbedachte Wort wurde zur Belastung herbeige­zogen. Aus den Mienen, welche Alexei bei der Nachricht von einer gefährlichen Erkrankung des Zaren gezeigt, wurde auf verräterische Gedanken geschlossen. Wer zu dem vertrauten Umgange des Prinzen gehörte, wer um die Flucht ge­wußt hatte, galt als Staatsverbrecher. Die Folter brachte Jeden zum Geständ­nis;. Bestanden auch die Vergehen nur in Aeußerungen der Unzufriedenheit und Erbitterung, in Wünschen zu Gunsten des Zarewitsch, die härtesten Strafen wurden verhängt. Ueber den Erben des größten Reiches Europas sprach das niedergesetzte Gericht das Todesurtheil aus. Nach dem Rundschreiben an die russischen Gesandten soll die Mittheilung dieses Urtheils Alexei so erschüttert haben, daß ein Schlagfluß seiuem Leben ein Ende machte und Peter der Ent­scheidung über die Vollstreckung überhob. Mit Recht zweifelt Brückner an der Wahrheit dieses Berichtes. Er hält es für wahrscheinlicher, daß Alexei an den Folgen der Folter und der Knutenhiebe, die er wiederholt erhalten, gestorben ist. Die Möglichkeit, daß das gefällte Todesurtheil insgeheim vollstreckt wurde, ist übrigens auch nach Brückner nicht ausgeschlossen.

Wir wünschen dem gutgeschriebenen Buche Brückners, welches das gesammte vorhandene Material in trefflicher Verarbeituug enthält, Verbreitung auch in weiteren Kreisen.