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Maria Stuart : (zur Literatur der letzten fünfzehn Jahre.) : III.
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langte der Bischof von London, Saudys, daß man dieses Attentat mit einer Hinrichtung Maria Stnart's beantworte.*) Schon am 12. Mai war eine Kommission niedergesetzt worden, der Mitglieder aus beiden Häusern des Par­laments angehörten, um das Verfahren gegen Maria Stuart zu berathen. Auch war eine Bill durchgegangen, daß, wenn Maria die englischen Gesetze von neuem verletze, sie wie die Frau eines englischen Peers nach den Gesetzen behandelt werden solle. Eine Deputation von Bischöfen hatte sich zur Königin begeben, die sie um Gerechtigkeit gegen die Intriguen der Königin von Schott­land ersuchen sollte. Elisabeth wurde dadurch nur in ihrer Absicht bestärkt, die Gefangene nicht länger unter ihrer Obhut zu behalten. Killegrew's In­struktionen datiren vom 10. September.**) Es wird hier als nothwendig be­zeichnet, England von der Anwesenheit Maria Stnart's zu befreien. Obwohl sie gesetzmäßig in England hingerichtet werden könne, sei esaus

gewissen Gründen" besser, sie dem Regenten und seiner Partei zu überliefern, vorausgesetzt, daß dieselben das Richteramt übernähmen.*'"*) Es müsse aber Ge­währ gegeben werden, daß man sie richten werde, und daß beide Reiche nicht länger durch sie gefährdet würden, dennsie im Lande zu behalten und zu be­wahren sei das Gefährlichste".-!-) Er möge daher dem Regeutenvon sich aus" ff) mittheilen, daß man eine Aufforderung die Königin auszuliefern nicht zurück­weisen werde, doch solle er sehen, den Regenten von selbst darauf zu bringen. Da Morton erkrankt war,-ff1-) so fand in dieser wichtigen Sache auf seinem Schlosse Dalkeith eine geheime Konferenz statt, der auch der Regent Mar beiwohnte. Beide erklärten, der Tod Maria's werde ihnen erwünscht sein, denn nur durch ihn würden sie von allen ihren Sorgen befreit werden. Morton versicherte, daß Maria Stuart bereits 3 Stunden nach ihrer Ankunft in Schottland hin­gerichtet sein werde,*f) wenn man ihre Bedingungen annähme. Ein Prozeß werde nöthig sein, ebenso der Tod dem Adel und der Geistlichkeit mitgetheilt werden müssen, nachdem ein heimliches Verfahren stattgefunden habe. *ff) Er

*) ^riM, I. 439. **) Ulliäin Mxsrs, 224 lk.

xroviäsä tksz? vonlä nnäert^Iie tde x»rt ok exeentionsrs". f)t'or to Ks,vs Kor emä to Keox Ker >vsre ok otoers tke inost äanZeroug". ff)s,s troin uimselk". IM Als Probe von Hosack's Geschichtsschreibung diene hier folgende Stelle (II. 148): tmt liks lls olä g,vooro,x1ies liiMvsn tis vas rsaä^ ononxk vken tlisrs ->, umräer to vs done, to torxst Iiis voäilz? vilinsntL."

*f) Killegrew an Bnrghley und Leicester, 9. Oktober 1S72, cZ^ignl» e. III. 376. ^xxenäix v bei Hosack.

,,g,ftsr » «soi'ot ms,nnsr".