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ziehung spielen die Ersparnisse an den Verpflegungsgeldern, welche Frankreich seiner Zeit für die Truppen der Okkupationsarmee gezahlt hat, die Hauptrolle. Der Gesetzentwurf über die Verwendung dieser Gelder ist von der Budgetkommission vollständig umgewandelt worden. Nach den Absichten der Regierung sollte der ganze Betrag von 26,763,900 Mark dem Kaiser behufs Ueberweisung an die einzelnen Kontingente des deutschen Heeres nach Maßgabe der in dem Gesetze aufgestellten Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission hat indeß die verschiedenen in der Regierungsvorlage geplanten Kapitalfonds bis auf einen von 3 Millionen Mark zur Bildung eines Garantiefonds der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine, respektive 165,900 Mark zur Bildung eines Kapitalfonds zum Zwecke der Unterstützung bedürftiger Hinterbliebener von Offizieren, Militärärzten u. f. w. des würtem- bergischen Kontingents — beseitigt und statt dessen entsprechende Positionen unter die fortdauernden Ausgaben des Etats aufgenommen. So werden die Zwecke, welche mit der Auswerfung jener Fonds verfolgt wurden, doch erreicht, aber der weitaus größte Theil der ersparten Gelder bleibt anderweitig disponibel. Der Reichstag Hat, trotz des Widerspruchs der Regierung und der konservativen Parteien, diese Vorschläge gebilligt. Und sicherlich mit vollem Rechte. Es würde doch wenig Sinn gehabt haben, in einem Augenblicke, da man sich abmüht, ein Defizit von 28 Millionen zu decken, eine fast ebenso große Summe als Kapital festzulegen. In Folge der gefaßten Beschlüsse sind denn etwa 6^ Millionen Mark aus den Okkupationsgeldern als außerordentlicher Zuschuß in die Einnahme des Reichshaushaltsetats für 1878/79 eingestellt, in Betreff der noch übrigbleibenden 16 Millionen Mark aber der Reichskanzler ermächtigt worden, aus ihnen in die Rechnung des Etatsjahres 1877/78 denjenigen Betrag in Einnahme zu stellen, um welchen die Einnahmen dieses Jahres aus Zöllen und Verbrauchssteuern hinter den etatsmäßigen Beträgen zurückbleiben.
Bei der Feststellung der Matrikularbeiträge entspann sich noch einmal eine Art Generaldebatte über die ganze finanzielle Lage und über die Nothwendigkeit einer Steuerrefvrm. Ein Zweck dieses ziemlich lebhaften Geplänkels ist nicht einzusehen. Die Nothwendigkeit der gedachten Reform ist längst allgemein anerkannt; über die Wege, sie zu erreichen, wird man des Weiteren zu berathen haben, sobald die Regierung mit einem entsprechenden Programm vor den Reichstag tritt. Bis dahin kann Neues nach den Steuerdebatten, welche am Anfang der Session stattgefunden haben, gar nicht gesagt werden.
Neben dem Etat bildete das hervorstechendste Moment der abgelaufenen Woche die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmittelu und Gebrauchsgegenständen. Wir haben es hier mit einem Pro-