— 109 —
Vorschlügen vorbehalten — nach keiner Seite hin unbillig belastenden Weise ergänzt und fortbildet.
Es wurde der Einwcmd erhobeil, die Zeit, seit welcher das Reichsgesetz über den Unterstützuugswvhnsitz in Wirksamkeit ist, sei zu kurz, als daß jetzt schou ein sicherer Schluß auf die Wirkungen desselben gezogen werden konnte, es sei rathsam abzuwarten, bis bezüglich der durch abnorme Verhältnisse veranlaßten Fluktuation der arbeitenden Bevölkerung (im engeren Sinn des Wortes) sich wieder mehr eine ausgleichende Wirkung vollzogen habe. Anch hat mal: das Beibringen genaneu, statistischen Materials über die Bewegung der Bevölkeruug, über die von der öffentlichen Armenpflege aufgewendeten Summen, über die Vertheilnng des Aufwauds nach den einzelnen Kategorien der Unterstützten u. s. w. verinißt. Endlich hat man gemeint, es sollte, „auch innerhalb des Reichs" mehr der Grundsatz festgehalten werden, „ein einmal erlassenes Gesetz zunächst in seinen Wirkungen sich ruhig entwickeln zu lassen, statt sofort, wenn ein Maugel sich zeigen sollte, mit einer Gesetzesabänderung vder mit einem neuen Gesetze znr Hand zu sein." Was den letzteren Punkt dieser Ausführungen der „Karlsr. Ztg." anlangt, so trifft diese Warnung in vorliegendem Falle uicht zu, denn von einem nenen Gesetze ist nirgends die Rede. Die sämmtlichen übrigen Bedenken aber möchten sich einfach dnrch den Hinweis darauf erledigen, daß keine einzige Aenderung bezw. Ergänzung in Aussicht genommen ist, als nur solche, welche mit den Grundprinzipien des Unterstützungswohnsitzgesetzes im Einklang stehen und dieselben gesetzgeberisch weiter bilden, so daß also nicht das Geringste, was prinzipiell nen wäre, in's Leben treten soll und daß sich keine Wirkungen ergeben können, welche nicht mit annähernder Deutlichkeit voraus erkennbar wären. Wollte man prinzipiell Neues einführen, so würden auch wir der Politik des Stillstandes das Wort reden. So aber glauben wir uns für die Inangriffnahme der Gesetzänderung aussprechen zu können, ohne befürchten zn müssen, daß man uns als Vertheidiger einer „Gesetzesfabrikativu" verdächtigen werde.
Line neue Schrift über den Prozeß Urnim.
Nachdem der frühere Botschafter des Deutschen Reichs iu Paris, Graf Harry von Arnim, rechtskräftig zu fünf Jahren Zuchthaus verurtheilt ist, alle Zeitungen wochenlang von dem Sensationsstoff, den sein Prozeß bot, gelebt habeil, und zudem die stenographischeil Berichte über den nämlichen Prozeß