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war die Obervormundschaft, vom Kaiser die Mündigkeit des jungen Herzogs ertheilt worden. Aber das Gebäude der deutschen Verfassung neigte zu seinem Einstürze hin. Vergebens strebte Joseph II. das Kaiserthum zu heben, unzeitgemäße Schritte leiteten immer mehr zum Verfall. Als Joseph II. Baiern an sich zu bringen suchte, als Friedrich II. mit kriegerischer Rüstung und dann durch Stiftung des Fürstenbundes den Vergrößerungsplänen des Kaisers entgegentrat, da stellte sich Karl August auf die Seite seines mütterlichen Großoheims und war einer der thätigsten Beförderer des Fürstenbundes. Er schloß sich an Preußen an, weil die bedrohte Integrität und Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes das zu fordern schien. Auch nach dem Tode Friedrich II. fuhr er fort, für den Fürstenbund und für Deutschland zu wirken. Er sah in dem Bunde ein Mittel, den Uebergreiffen des Kaisers und der Reichsgerichte zu wehren und die Thätigkeit des Reichstages wieder herzustellen, ein Mittel zur Wiedergeburt des Vaterlandes, zur Wiederbelebung des erloschenen Gemeingeistes und der tiefgesunkenen Gesammtkraft. Die Bedeutung des Herzogs von Weimar unter den deutschen Fürsten wuchs von Tage zu Tage. Er ermähnte den Kurfürsten von Mainz, als Reichserzkanzler, seine ganze Aufmerksamkeit auf die Reichsverfassung zu richten, vor allem dahin zu arbeiten, daß der Kaiser nicht mehr durch den Reichshofrath auf die kleineren Fürsten und den hohen Adel einen nur ihm vortheilhaften Druck ausüben könne. Er forderte von Mainz die Visitation des Neichskammergerichts, die Verbesserung der Reichsgesetze. Im Verein mit dem Kurfürsten von Mainz dachte Karl August auf die Berufung der in dem Fürstenbund vereinigten Fürsten zu einem Congresse nach Mainz, an welchem auch die minder mächtigen Mitglieder auf eine oder die andere Weise theilnehmen könnten und auf welchem dem Bunde eine gemeinschaftlich politische Action verschafft werden sollte. „Den Kongreß zu Stande zu bringen, schrieb der Herzog an Hardenberg, würde ein großer Schritt sein, um die deutsche Neichsverfassung zu befestigen und zu verbessern und Deutschland von der Herrschaft der Indolenz und Ungerechtigkeit zu befreien." Der Herzog hatte bereits einen Plan ausgearbeitet und dem Kurfürsten von Mainz vorgelegt, nach welchem die Sache angegriffen werden möge. Sehr umfassend waren seine Vorschläge. Er dachte ein allgemeines deutsches Gesetzbuch für Civilrecht und Criminalrecht, eine durchgreifende Verbesserung der Rechtspflege zu veranlassen; womit dann der Austrag der Frage über Visitation der Reichsgerichte und Recurse an den Reichstag zusammenhing. Karl August meinte, die unirten Fürsten sollten einen gemeinschaftlichen Antrag zu diesem Zweck an den Reichstag stellen, und zwar einen sehr eingehenden; auch die Nechtsgelehrten der verschiedenen Landschaften wären aufzufordern, ihre Gutachten darüber abzugeben. Karl August beabsichtigte