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daß Herr Zt. verhaftet und nach der Bastille abgeführt werde. Seine Majestät ertheilen dem Gouverneur die Weisung, ihn bis auf Weiteres unter seine Obhut zu nehmen."*) Betraf der Haftbefehl eine hochgestellte Persönlichkeit, so überbrachte ihn ein Commando Musketiere, wie in der Cäsarenzeit die Centurionen Schwert oder Strick. Wenn es sich um einen Bürgerlichen handelte, so erhielten etliche Polizeisergeanten einfach den Befehl, die Verhaftung ohne Verzug und Aufsehen vorzunehmen. Bei Einbruch der Nacht erschienen die Sbirren, und sobald das Stäbchen in der Hand des Commissärs, das Symbol der königlichen Jurisdiction, die Schulter des Verhafteten berührt hatte, gehörte sein Corpus dem König. Der Transport geschah im Wagen. Sobald derselbe vor der ersten Schildwache der Bastille angelangt war, erschallte das (Zui vivs und als Antwort Ordre clu roi. Ein Unterofficier visirte den Verhaftungsbefehl und fignalisirte nach der Hauptwache. Die Mannschaft trat unters Gewehr, zwei Officiere nahmen den Gefangenen in Empfang und überlieferten ihn an den Commandanten. Alle Gefangenen zerfielen in zwei Klassen. Zur einen gehörten Alle, welche ohne Urtheils- spruch und auf unbestimmte Dauer, meistens nur um gebessert oder einge- schüchert zu werden, hinter Schloß und Riegel gehalten wurden. Alle Uebrigen blieben ebenfalls je nach Gutdünken eingesperrt, wurden aber nach Verlauf einiger Zeit gewöhnlich vor die Schranken des Parlaments oder einer auf allerhöchste Ordre besonders eingesetzten Commission gestellt. War erst das „Schuldig" ausgesprochen, so geschah von dem Augenblicke an die Procedur nicht mehr im Namen des Königs, sondern des betreffenden Collegiums. Und dabei galt der eigenthümliche Brauch, wenn der Delinquent wegen noch so vieler Einzelvergehen belangt war, in dem Straferkenntniß nur einen einzigen Anklagepunkt namhaft zu machen. Natürlich machte das in vielen Fällen den irrthümlichen Eindruck übermäßiger Strenge, während der Zweck Vertuschung und Fälschung des jährlichen Faeit der Criminalstatistik war. Der Vollziehung der Todesstrafe ging noch die Tortur voraus, die leichtere bestand in dem bekannten spanischen Stiefel; weit furchtbarer soll die sogenannte Wasserprobe gewesen sein. Der Unglückliche wurde wagerecht auf eine hölzerne Pritsche gestreckt. Der Folterknecht schüttete dann portionenweise und allmählich sechs bis acht Schoppen Wassers durch einen in den Mund gefügten Trichter, wodurch die inneren Organe unter furchtbaren Qualen auseinander getrieben wurden. Nur um einem etwaigen tödtlichen Ausgange dieser scheußlichen Procedur vorzubeugen, hatten zwei Aerzte derselben beizuwohnen. Sobald die Henkersarbeit vollzogen war, legte man den Gefangenen
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