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Eine neue Ausgabe von Jeremias Gotthelf.
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wurde, und die jetzt dem größeren Publikum fremd und beinahe Unverstand- lich geworden, von berufener Hand, dem Volksschriftsteller Ferdinand Schmidt, in pietätvoller Weise ausgeschieden worden.

Es ist damit ein Haupthinderniß der allgemeinen Verbreitung Gotthelf- scher Werke aus dem Wege geräumt, und ein kurzes, einführendes Wort ver­spricht, daß diesem ersten Band bald weitere Erzählungen folgen sollen, die in gleicher Weise für das Verständniß der Jetztzeit bearbeitet werden.

Jeder Freund einer kräftigen und gesunden, geistigen Nahrung kann dem Unternehmen nur den besten Fortgang wünschen. B. B.

Fom deutschen Ueichstag.

Berlin, den 13. Dezember 1874.

Es sind zunächst die Vorgänge seit dem 27. November nachzuholen, an welchem die erste Lesung der Justizgesetze schloß.

Wir brauchen die Sitzung vom 28. November nur flüchtig zu erwähnen. Sie beschäftigte sich mit der ersten und zweiten Lesung des Vertrags zur Gründung eines allgemeinen PostVereins, mit einer Interpellation von Schulze- Delitzsch, betreffend die Gesetzgebung über die Arbeiterklassen, mit der ersten Lesung eines Gesetzes über die Ausdehnung des Reichsgesetzes betreffs Quar- tierleistung, mit der ersten Berathung des Haushaltes der unmittelbaren Reichslande. Die erste Berathung des letzteren Gegenstandes erstreckte sich in die Sitzung vom 30. November hinein, wo sie dem Reichskanzler Anlaß gab, auf die erheuchelten Beschwerden der klerikalen Abgeordneten aus den Reichs- landen Einiges zu erwidern. Der Kern der Erwiderung lag, wie es nicht anders sein konnte, in der Wiederholung einer bereits in der vergangenen Reichstagssession an die Vertreter der Reichslande gerichteten Erklärung. Die frühere Erklärung lautete:Wir haben Sie nicht erobert, um Sie glücklich zu machen." Wie wirkungsvoll der Kanzler wiederum sprach, sich selbst über- treffen konnte er nicht, obwohl man diese Rede zuweilen anwendet, wenn Jemand seine Sache erst so gut macht, wie er kann. Das Haushaltsgesetz für die unmittelbaren Reichslande wurde einer Commission überwiesen, und der letzte Theil der Sitzung dem Abschluß technischer Vorlagen gewidmet.

Am ersten Dezember gelangte der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine und der Telegraphenverwaltung zur ersten Berathung. Diese Vorlage wird an die Budgeteommission überwiesen,