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Neuere Schriften über das höhere Schulwesen.
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ziele, die Menge der Lehrgegenstände und Lehrstunden und der schweren Last der häuslichen Arbeiten über ihre Kräfte angestrengt. Nach dem Eintritt Sachsens in den norddeutschen Bund wurden die regulativmäßig eingerichteten sächsischen Realschulen vom Bundeskanzleramt mit den preußischen Realschulen I. O. aus eine Linie gestellt und mit gleichen Berechtigungen versehen. Die in Folge dessen nöthig gewordene Reorganisation derselben wurde gesetzlich ge­regelt durch dieNachträge zum Realschulregulativ vom 2. December 1870." Nach diesem wurden neben einigen Aenderungen in Bezug auf Lehrstoff und Lehrziel ihre Klassen um eine vermehrt, ebenso ihre Kursusdauer um ein Jahr verlängert. Diese durch äußere Grunde bedingte, etwas gewaltthätige Reor­ganisation lenkte die Entwickelung des sächsischen Realschulwesens auf falsche Bahnen. Der mathematische Unterricht wurde nach wie vor zu stark betont. Die Ueberbürdung der Schüler durch zu viele wöchentliche Lehrstunden blieb. Die Mehrzahl der Schüler ging vor Vollendung des Kursus ab und erhielt eine unvollendete Bildung. Durch die schwach besuchten oberen Klassen wurde eine Verschwendung an Geld und Lehrkräften herbeigeführt. Die Ueberzeu­gung von der Nothwendigkeit von Schulen, welche für die mittleren Kreise der Gesellschaft, für die mehr praktischen Berufsarten, eine hinreichende Bildung gewähren, ist unter den Laien noch wenig verbreitet und hat namentlich in maßgebenden Kreisen, in Raths- und Stadtverordneten-Kollegien, noch nicht genug Boden gefunden. Der Verfasser weist nach, daß die regulativmäßigen Realschulen II. O. den Bedürfnissen nicht genügen; er verlangt die historische Realschule, welche lediglich die Bildung des Bürgerstandes im Auge hat; von ihr muß die lateinische Sprache ferngehalten werden, da dieselbe für Schüler solcher Anstalten einen zu geringen bildenden Werth hat. Die ebenso gründliche wie klare Discussion der Realschulfrage, d. i. der Frage des höheren Schulwesens überhaupt, führt den Verfasser am Schlüsse seiner Abhandlung zu folgenden Forderungen: 1) Im Interesse sowohl der allgemeinen bürgerlichen als der höheren wissenschaftlichen Bildung sind von der Realschule I. O. die dieselbe nicht absvlvirenden Schüler soviel wie möglich fern zu halten und für diese besondere in sich abgeschlossene Schulen zu gründen, die bezüglich der Höhe ihrer Ziele unseren Realschulen II. O, entsprechen. 2) Es hat eine Reorgani­sation des Lehrplans der Realschule 1. O. einzutreten, und muß durch dieselbe, bei stärkerer Betonung des Lateinischen, eine größere Einheit des gesammten Sprachunterrichts herbeigeführt werden. 3) Die Kursusdauer der Realschule I. O, ist auf 9 Jahre zu verlängern. 4) Es muß eine sachliche Untersuchung darüber angestellt werden, ob der fetzige Stand der Wissenschaft neben der Gymnasialbildung noch eine andere Vorbereitung zur Universität nöthig macht. 5) Wird letzteres anerkannt, so sind die Neälschulabituricnten bezüglich ihrer Rechte den Gymasialabiturienten vollständig gleich zu stellen. 6) Im andern Greuzbotm IV. 1873. ^ L4