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Deutsche Staatsmänner und Abgeordnete : Minister Delbrück.
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Schweiz, Japan, Hawai, Mexiko geschlossen, die Zollgesetzgebung und Zoll­ordnung neu cvdificirt, die Gesetze über die Besteuerung des Zuckers, Tabaks und Kaffees erlassen und dagegen vor Allem der Anfang einer ge­sunden freihändlerischen Tarifreform zu Anfang des Jahres 1870 gewonnen worden. Und wie Delbrück an der Verhandlung und Ausarbeitung aller dieser äußeren und inneren Reformen des Zollvereins den hervorragendsten Antheil genommen, fo ist er hauptsächlich der Sprecher des Zollbundesrathes vor dem Zollparlament gewesen. Seine Reden über den östreichischen Han­delsvertrag 1868, über die Zollordnung, und die Nothwendigkeit der Tarif­reform 1869 und 1870 werden dauernd zu den Mustern wirthschaftlicher Be­redsamkeit im großen Stil gerechnet werden.

In seinem Ressort ist Delbrück weitaus der unterrichtetste und sachkun­digste Mann unter all seinen Räthen, und wohl auch unter den parlamentarischen Größen. Und wie umfassend ist dieses Ressort. Wie sehr die Angelegenheiten der Erneuerung, Läuterung und Entwickelung des deutschen Zollvereins seine Kräfte in Anspruch nahmen, ist soeben in ganz flüchtigen Strichen geschildert worden. Aber seitdem am 12. August 1867 das vormalige Bundes-, jetzige Reichs­kanzleramt errichtet wurde, hat Delbrnck als Präsident dieser Reichs- centralbehörde auch die Vorbereitung der ganzen Fülle wirthschaftlicher Ne- sormgesetze geleitet, welche heute als Bestandtheile der deutschen Reichsgesetz­gebung den berechtigten Stolz ^unsres Volkes ausmachen, und vielen mirstre- benden Völkern, den Oestreichern, Schweizern, Italienern u. s. w. als die besten Vorbilder ihrer Nacheiferung dienen. Welchem Deutschen wäre diese lange Reihe befreiender und einigender Gesetze unbekannt, die im Herbst 1867 mit dem Gesetze über die Freizügigkeit und die Aufhebung des Paßwesens begann, im Frühjahr 1868 die Aufhebung der Schuldhaft, die Beseitigung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung und das Genossenschaftsgesetz hinzufügte, in der Neichstagssession von 1869 die vortreffliche Gewerbeordnung, das Lohnbe­schlagnahmegesetz und das oberste Bundesgericht zu Stande brachte, und im Jahr 1870 mit der Beseitigung der Doppelbesteuerung, dem Heimaths- und Unterstützungswohnsitz-Gesetze die erfolgreiche Thätigkeit der ersten und letzten Legislaturperiode des Norddeutschen Bundes abschloß. Die Gesetze welche das neue deutsche Reich in dieser Richtung der Aera des norddeutschen Bundes hinzufügte: das Haftpflichtgesetz, das neueste Postgesetz, und vor Allem das Münzgesetz beweisen, daß die rege schaffende, immer vorwärts und weiterstre­bende Kraft des Präsidenten des deutschen Reichskanzleramtes um nichts sich verringert hat. Inmitten dieser gewaltigen gesetzgeberischen Arbeit, aus /dem harten Kampfe, den während dieser Zeit in einer für die einheitliche und frei­finnige Gestaltung der gegenwärtigen und künftigen deutschen Gesetzgebung entscheidenden Weise die liberalen und nationalen Parteien Deutschlands gegen