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Die Haus- und Hofmarken.
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an das Bild sich nicht erwehren, indem sie theils den Hauptlinien eines Ge- räthes folgt ^ theils eine bildliche Deutung der früheren Typen, z. B. der beiden obigen Runenformen als Flegel und Krähenfuß, oder des Zeichens ^ als Wolfsangel, des X als Stundenglas, hervorgerufen hat. Bei allen diesen Abweichungen bleibt unsrer Marke noch eigen, daß sie von kunst­loser Hand, ohne Hilfe von Farbe oder Bildnerei gezogen werden mag.

Die Anwendung ist gleich der unserer heutigen Wappen von der ausge­dehntesten Art.

Zunächst den Personen nach. Die Zeichen werden von Mann und Weib, sie werden nicht weniger von der ländlichen, namentlich der mit Bauer­höfen angesessenen, als von der städtischen Bevölkerung geführt^^hier.Wieder von den Patriciern, den AaMherren,,, «M den gewöhnlichen.^ Bürgers «Üch Gewerbe, von Kaufleuten. Künstlern, Fabrikanten. Schiffern. Handwerkers Auch Geistliche^ und/Geleh^ Matrikel der Leipziger

Universität fügt im IS.ten und,16 ten Jahrh, den Namen der Rectoren und Decane stets ihre Marken bei. ^ Selbst dieHittersD^ Schild und Helm das Bild vorzog^ völlig dem

alten Nunentypus. Der RugianisKv-,mnx>. üoäv" zeichnet im

M6 ^. das Geschlechts von Gagern führt noch jetzt jene Wolfs­angel., Mn phhfischen folgen die juristischen Personen, so ,die MM, die Gemeinden (Lübeck hat /X.- Halberstadt die Wolfsangel, schwedische Dörser führen , ein Bymär.ke);. .auch die Kirchen : In Danzig zeichnet S. Marien M

Johannes S. Catharina ^ u^ 5 w. Selbst das Gelichter der Mord­brenner des 16. .JaHrKuyYerts^ svWirtseine Losung und Brandzeichen,^n

ähnliche Gestalten. . .^.^ . /^,. , ......

, , In, andere^ ^Beziehung gehört d^as Aeichen entweder viduum, aber jhm doch als ein beständiges,. ass seine .^eigne,/gewöhnliche, gchräuchliche Mark" an ; oder dem ganzen , Geschlecht in seiner Muer.und' Verzweigung als ^angeborne Mark";..oder einem Hause.in M deutung, einer Geschäftssirma, auch lzeim Wechsel der Inhaber ,^und.'Vor­steher. .,Od.er endlich hat sich das Zeichen an die. Stätte, nMentlicl^ an^ die bäuerlich^ Gelle als H o s m ar k e dergestalt befestigt, daß es^ wie/i^Hest- Men der Hofname. auch, auf eine,neue .Besitze^samM.ühMPt^'..

Gleich mannigfach ist Gegenstand und Ort der Bezeichnung, i. Das Hauptgebäude, über der Hausthür, .dem Hofthor,, in. den Giebeln und Windfahnen, an den Lauben und Beischlägen. 2. Die Fahrn und. zwar a. allerlei Geräthe des Hauses, der Wirthschaft, des Gewerbes,' wie Eimer, Böte, Säcke, Angeln und Netze. Spaten. Pftug und Haken, Jagd- und Hand­werkszeuge. Maaß und Gewicht; WKausmannswaaren, deren Marken beson­ders in Strandungssällen wichtig' werden; e. das Vieh: 'Pferde/ Rinder.