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land berechnet, beibehalten und ihn nur geschickter und solider ausfüllen. Damit wäre ein bedeutsamer Schritt zu einem großen Ziele hin gethan, nämlich Deutschland für die Deutschen selbst zu entdecken, denn bisher ist es ihnen nach diesen Richtungen fast ebenso sehr eine törrs, iueoZmts wie das Innere des australischen Continents. —
Was loyale Mecklenburg.
Es war nicht zum ersten Male, daß im Reichstag die besondere Loyalität und bundestreue Gesinnung Mecklenburgs gerühmt wurde, als in der Debatte über Aufhebung der Elbzölle der Abgeordnete v. Blankenburg äußerte: „es handle sich um das Maß der Entschädigung für einen Staat, dessen loyalem Verhalten der Reichstag es verdanke, daß er überhaupt in Berlin tage." Aber es ist — hoffentlich — zum letzten Mal gewesen, daß so volltönendem Lob so schlecht durch die That entsprochen wird. Ein Staat, der sich nicht scheut, in so eclatanter Weise den Intentionen der Bundesgesetzgebung Trotz zu bieten, wie es neuerdings Mecklenburg-Schwerin in seiner Verordnung vom 30. v. M: Ausgabe einer Million Thaler unverzinslichen Rentereicassen- scheine — gethan hat, verdient in der That alles andere eher, als im Reichstage mit zarter Rücksicht behandelt zu werden. Noch lebt in Aller Erinnerung der Scandal, den das Verfahren der Regierung des Fürsten- thums Reuß ä. L. hervorrief, als sie kurz vor Thoresschluß Sie Bank zu Greiz zur Emission einer Million Thaler in Banknoten concessionirte, und schon hat Mecklenburg sich beeilt, die reußische Regierung in naiver Mißachtung des Bundes zu überbieten. Bei dem Greizer Conat äußerte der Bundeskanzler in öffentlicher Neichstagssitzung: „Der Fall, der jetzt vorliegt, ist nicht nur in der Vergangenheit der einzige, sondern ich bin fest überzeugt, daß er auch in Zukunft isolirt bleiben wird." Diese Ueberzeugung war allzu sanguinisch. Was kümmert sich unsere Junkerregierung um die Ueberzeugungen des Bundeskanzlers? Fast ebenso wenig, als um den Willen des Reichstags oder den Beifall der deutschen Nation. Nachdem der Bund dem Großherzogthum eine Million für die Elbzölle gesichert, hat der Bund seine Schuldigkeit gethan und der Bund kann gehen, Mecklenburg aber wirthschaftet. Wie es ihm selbst gefällt, gemächlich weiter.
Bekanntlich wurde im Reichstag als Anschluß an den Gesetzentwurf über die Ausgabe von Banknoten von Miquöl beantragt, auch der fernern Emission von Staatspapiergeld eine ebenso heilsame als nothwendige Schranke
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