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Die irländische Frage.
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daher alle Verständigen darin einig, daß mit bloßen Repressivmaßregeln wenig gewonnen ist und das Mögliche geschehen muß, um die eigentlichen Gründe der Unzufriedenheit zu beseitigen. In dieser Beziehung handelt es sich wesent­lich um zwei Punkte, die Landfrage und die Kirchensrage.

1. Die Landfrage. Die Klage ist, daß in dem überwiegend größten Theile Irlands die Pächter keine Contracte für feste und längere Termine haben, sondern meistens nur termnts a,ä xarole sind, d. h. am Ende jedes Jahres von dem Grundherrn gekündigt werden können und dann in der Regel nicht einmal Anspruch auf Erstattung der Auslagen haben, welche sie zur Ver­besserung des Landes gemacht. Die Ferner und irischen Nadicalen sind, wie gesagt, nicht um ein Heilmittel für diese Uebel verlegen, sie wollen einfach durch Gewaltact alle Pächter zu Eigenthümern machen, über Confiscation läßt sich nicht discutiren. Um so mehr hat es befremden müssen, daß ein Mann wie Mill mit Vorschlägen hervorgetreten, welche er selbst revolutionär nennt und die man als eine modificirte Confiscation, jedenfalls als ganz socialistisch bezeichnen muß. Bei dem Gewicht, den sein Name nicht nur in England, sondern auch in Deutschland hat, wird es nicht unzeitgemäß sein, auf seine Ideen einzugehen, die uns ein neuer Beweis dafür scheinen, wie wenig auch die scharfsinnigsten Theoretiker zur praktischen Politik taugen. Mills Plan ist einfach der, daß nur die Eigenthümer, welche ihre Güter selbst verwalten, also eine sehr geringe Anzahl, im Besitz bleiben sollen, da­gegen das gesammte in Pacht befindliche Landeigenthum in Irland einem Zwangsverkaus unterliegen solle, wobei die Preise durch Parlamentscom- missäre zu bestimmen wären; wenn die Pachtsumme einer Besitzung höher ist, als diesen angemessen scheint, so wird dem 'Eigenthümer nur die von ihnen beliebte niedrigere Summe vergütet. Die so disponibel gemachten Ländereien sollen den Pächtern überantwortet werden, die im Augenblick, wo die Maßregel Gesetz wird, 6<z t'g.etc> im Besitz sind und die von nun ab ihren Canon an die Regierung zu zahlen haben; während einer gewissen Periode soll Afterpacht verboten sein. Wir wollen davon absehen, daß der Verfasser für seinheroisches Heilmittel", (wie er es selbst nennt), in einer bedauernswerth leidenschaftlichen Sprache plaidirt, z. B. die großen Grund­besitzer als Drohnen bezeichnet und behauptet, daß alles Landeigenthum nur unverletzlich sei, solange der Eigenthümer sich gut betrage (äurinZ Moä bsdavionr), aber es ist doch mehr als befremdlich, wenn solche Behauptungen von einem berühmten Nationalöeonomen durch die Theorie gestützt werden, "daß Land eine Sache sei, welche kein Mensch gemacht, die nur in beschränk­ter Menge vorhanden, die das ursprüngliche Erbtheil aller Menschen sei und

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