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Versicherung gegeben, „daß keinerlei politische Rücksichten die Feier stören würden", was wohl nur den Sinn haben kann, daß die am Grabe Körners vertretene deutsche Nation dort nicht an sich selbst und ihre unerfüllten Wünsche und Hoffnungen, sondern ausschließlich an den gefallenen „Dichterheiden" denken solle, dessen Verherrlichung nach § 1 des Programms der alleinige Zweck der Feier ist.
Mögen auch die hier ausgesprochenen Erwartungen hinsichtlich der Betheiligung keineswegs frei von Illusionen sein, so gewinnt es doch fast den Anschein, als wenn bereits eine Anzahl verständiger Männer sich durch ihre berechtigten Pietätsgefühle haben bestimmen lassen, sich an einer Feier zu beteiligen, welche, wie die vorstehende Skizze ihrer Vorbereitungen und Ziele hinlänglich ergibt, aus den Namen einer nationalen und würdigen Feier nicht den mindesten Anspruch hat, und an welcher daher die nationale Partei sich nicht zu bethätigen vermag. Mecklenburg, das Mecklenburg unter dem feudalistisch-absolutistischen Ministerium, welches seit dem Umsturz des konstitutionellen Staatsgrundgesetzes im Jahre 1850 jede freie Regung im Innern zu vernichten und jeden Fortschritt zu hindern bemüht gewesen ist, welches das Vereins- und Versammlungsrecht vernichtet, die Presse unter die Willkür polizeilicher Unterdrückungen und Concessionsentziehungen gestellt hat. welches einer Reform der Bundesverfassung nur dann seine Zustimmung schenken zu wollen erklärt hat. wenn dabei von Heranziehung einer Volksvertretung gänzlich abgesehen und statt dessen vielmehr eine Erweiterung des Competenzkreises des Bundestags ins Auge gefaßt werde, welches den Beitritt zum deutschen Nationalerem alle» Staatsangehörigen verboten hat und eben jetzt im Begriffe ist, seinen parti- cularistischen Tendenzen durch Aufrichtung eines Grenzzolls einen neuen Ausdruck zn geben — dieses Mecklenburg ist überhaupt zum Schauplatz für eine nationale Feier nicht geeignet. Sollte aber wirklich auf mecklenburgischem Boden eine Versammlung deutschgesinnter Männer aus den verschiedenen Theilen des Vaterlandes zur Begehung einer nationalen Feier zusammentreten können und wollen, so könnte ihr erstes und letztes Wort nur in einem Verdammungsurtheil bestehen über den undeutschcn Geist, in welchem die Angelegenheiten Mecklenburgs seit dem Jahre 1850 geleitet werden. Die Versammlung freilich würde nach einer solchen Kundgebung bald erfahren, welche Jnstructionen der Chef der National-Körncrfeier, Gcrichtsverwalter Steffen, vom Minister des Innern empfangen hat. Körners Andenken kann unter den bestehenden Verhältnissen in nationalem Sinne und Geiste auf mecklenburgischem Boden überhaupt nicht gefeiert werden und möchte zur Zeit im ganzen deutschen Vaterlande, für dessen Errettung die Helden des Jahres 1813 in den Kampf und in den blutigen Tod gegangen sind, wohl kaum würdiger geehrt werden können als durch trauerndes Schweigen und stilles Gelübde.