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Die auswärtige Politik Frankreich während der Julimonarchie. 2.
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Die lilislvärtllje Politik Frankreichs während der Zulimonnrchie.

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Nach der Auflösung des Ministeriums vom 11. October 1832 war in Frankreich die. wie wir in früheren Aufsätzen über Guizots Memviren gesehen haben, schvn lange vorbereitete Zersetzung der Parteien eingetreten, welche, indem sie dem persönlichen Ehrgeize die weiteste Bahn eröffnete, eine feste und kräftige Regierung unmöglich machte. Man gerieth in einen Zustand, in dem man nicht entfernt auf die längere Dauer eines Ministeriums rechnen konnte, weil jeder Regierung täglich die parlamentarische Stütze zu versagen drohte. Die Zersplitterung der Kammer in Fraktionen, die z. Th. nur durch den unbefrie­digten Ehrgeiz und die ministeriellen Gelüste der Führer von einander geschie­den waren, ließ eine starke Parteibildung nicht aufkommen. Die in bedrohli­cher Weise hervortretende Unfähigkeit des Bürgerthums, sich selbst zu regieren, mußte einerseits den König zu einem von der Einwirkung der Kammern möglichst unabhängigen persönlichen Negimentc crmuthigcn, andererseits mußte sie den Hoffnungen der in den Straßen von Paris und Lyon besiegten revo­lutionären Partei neue Nahrung geben. Gelang es den Republikanern eine, wenn auch numerisch nur schwache Fraction in den Kammern zu bilden, so konnten sie mit Sicherheit darauf rechnen, mit der Zeit selbst unter den Mit­gliedern der dynastischen Oppositionen Bundesgenossen zu finden, die sich leicht­sinnig und unbedenklich über die Tragweite einer solchen Verbindung hinweg­setzen würden. Die seit dem Falle des Cabinets vom 11. October rasch sich vollziehende Zerrüttung des parlamentarischen Elementes' bereitete die später zwischen den dynastischen Oppositionsparteien und den Republikanern geschlos­sene Verbindung Vor, an der im Jahre 1848 die Monarchie und die verfassungs­mäßige Freiheit zerschellen sollte.

Nachdem das Ministerium Thiers (vom 22. Februar 1836) bereits am 26. August desselben Jahres 'wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Könige über die spanische Angelegenheit sich zurückgezogen hatte, ergriff Mol6, mit den Doktrinären vereint, die Zügel der Negierung. Schon am 5. April 1837 reichte das Ministerium in Folge der Verwerfung wichtiger Gesetzvorlagen seine Entlassung ein. und Molü unternahm es, auf eigne Hand ein Cabinet zu bil­den. Mol6 war theils bemüht, durch liberale Maaßregeln, wie den Erlaß einer Amnestie, die fortgeschrittenen' Parteien für sich zu gewinnen, theils den König von der Kammer unabhängig zu stellen. Dies hieß aber nichts Anderes, als die Parteien völlig desorganisiren. Auch zeigte sich bald, daß der Versuch schei-