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Staatsmänner fortfahren, die Studenten herauszubeißen, und statt ihre Pflicht zu erfüllen, sich wie die Amerikaner mit einander zu raufen — so wird der Ruf unserer Solidität an der großen Börse der Politik nicht steigen.
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Zwei offne Fragen nn Herrn v. Schleinitz.
Von der preußischen Grenze.
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Vor langer Zeit kam eine Note des Herrn von Schleinitz zum Vorschein, in welcher gegen das auf Einmischung beruhende kurhessische Verfassungsproject protcstirt, und die Ruckkehr zur alten gesetzlichen Verfassung von 1831 gefordert wurde. Der Bundestag erklärte sich mit ungeheurer Majorität dagegen; der preußische Bevollmächtigte legte gegen den Bundesbcschluß Protest ein.
Befragt, erklärte Herr von Schleinitz, er habe sich alle Folgen dieses Protestes reiflich überlegt.
Seitdem hat der, nach ministerieller Vorschrift zusammengebrachte kur- hcssische „Landtag" sich fast einstimmig auf den Boden der Verfassung von 1831
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Die Mehrzahl der deutschen Landtage — fast durchweg auf ständischem Princip beruhend — hat denselben Standpunkt eingenommen. Noch lauter, ja drohend spricht die öffentliche Meinung.
Daß Herr von Schleinitz unter diesen Umständen schwieg, finden wir — begreiflich, da er ja selbst erklärt hat. der öffentlichen Meinung dürfe man nicht nachzugeben scheinen, auch wo sie im Recht ist.
Aber nun ist etwas eingetreten, was wir zwar vorausgesagt, aber nicht so schnell erwartet haben.
Die östreichischen Minister bekennen offen ihre Schwärmerei für die kurhesjische Verfassung von 1831; ja sie erklären, diese Verfassung von 1831 der ihrigen zu Grunde gelegt zu haben.
— Allah ist groß! —
Der kurhessische Landtag steht bevor; schickt man ihn auseinander, so ist die Anarchie offenbar. — Würde es nicht gut sein, wenn Herr von