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gierung nicht berücksichtigt worden. Sie hält an der Bildung eines Reichsraths fest, will weder denselben anders zusammensetzen, noch ein besseres Wahlgesetz geben. Die einzige wesentliche Aenderung besteht darin, daß die vom König zu ernennenden Mitglieder eine erste Kammer bilden und die bisherigen Vorschriften über die Vertheilung dieser Mitglieder auf die einzelnen Länder der Monarchie wegfallen sollen. Eine solche erste Kammer aber, srei gewählt von einer Regierung, in welcher das dänische Element entschieden überwiegt, muß, statt ein Gegengewicht zu bieten, den auf den Herzogthümern lastenden Druck nur noch vermehren, und ebenso klar ist, daß die in Aussicht genommene Erweiterung der constitutionellen Befugnisse einer Vertretung, deren Existenz schon für die Herzogtümer eine Gefahr ist, die Besorgnisse der letzteren nicht beseitigen kann.
Der Ausschuß schlägt daher der Versammlung vor, die Erklärung abzugeben, „daß sie auf solche Vorschläge für die' Orgauisation der Monarchie, wie sie durch die Allerhöchste Eröffnung in Aussicht gestellt sind, nicht werde eingehen können." Er knüpft daran aber noch weiter gehende Bemerkungen. Indem er auf die zehnjährige erfolglose Bemühung zu einer endgiitigen Reorganisation der Monarchie hinweist, bezeichnet er den neuen Plan der Regierung als einen neuen Beweis, daß auf dem bisherigen Wege eine Lösung nicht zu erreichen sei, und „daß dieser Schwebezustand, in welchem Schleswig die ihm gebührende Stellung forwährend vorenthalten wird, wie in den letzten zehn Jahren so auch für die Zukunft euren fortdauernden innern Krieg mit sich bringt, in dem die besten Kräfte, welche der Entwicklung des Volks gehören, in nutzlosen Kämpfen vergeudet werden." — „Jahrhunderte hat zwischen den Herzogthümern eine enge staatsrechtliche Verbindung bestanden, ihr Streben ist immer aus engere Vereinigung gegangen. Die feste entschiedene Richtung eines Volkes, die Frucht lauger, an Kämpfen und Mühen reicher Jahrhunderte wird nicht so leicht preisgegeben; am wenigsten, wenn das Neue, das an ihre Stelle treten soll, zu keinem bestimmten Ziele fuhrt, die fortgährende Quelle neuer Verwicklungen ist. Die Versammlung hat in dein Bedenken, welches sie in ihrer letzten Diät über die Verfassungsvcrhältnisse der Monarchie erstattete, dem innigen Verlangen des Landes nach Wiederherstellung und zeitgemäßer Entwickluug der altberechtigten Verbindung der Hcrzogthümer dringende Worte gegeben. Ihre Worte haben bei den Vertretern Schleswigs einen lauten Widerhall gefunden. Sie wird es für ihre Pflicht ansehen müssen, aufs Neue mit allem Ernst und aller Entschiedenheit zu erklären, daß nach ihrer tiefsten Ueberzeugung der wahre Frieden dem Lande nicht wiederkehren wird, so lange nicht jenem Verlangen vollständig Genüge geschehen." — „Wiederholt hat die Königliche Regierung das Verlangen ausgesprochen, mit einer neugcwählten Versammlung in neue Verhandlungen zu treten." „Jetzt besteht die Versamin-