des Volkslebens sind, unter Kindern und Greisen. Die Welt wird auch in Böhmen allmälig weniger bunt, allmälig gesetzter, nüchterner und verständiger, und das Heidenthum, das vor dem Christenthum nicht wich, von ihm nur einen andern Namen und eine andere Tracht und Manier erhielt, wird auch hier, wenn gleich langsamer wie anderwärts, von der modernen Bildung in einigen Jahrzehnten zersetzt und verflüchtigt sein.
Die Entstehung und der Bestand des Kirchenstaates.
Nach der kirchlichen Ueberlieferung soll der Apostel Petrus mit dem Apostel Paulus die Christengemeinde zu Rom gegründet haben. Petrus wäre schou im Jahre 42 n. Ch., also lange vor Paulus, nach Rom gekommen, dort 25 Jahre hindurch Bischof der Gemeinde gewesen und am Ende der Regierung des Kaisers Nero als Märtyrer dort gestorben. Diese Ueberlieferung findet sich zuerst am Ende des zweiten Jahrhunderts (bei Dionys von Korinth und bei Jrenäus von Lyon), so wie sie nach katholischer Ansicht schon in 1 Petri 1, 13. wo dann unter Babylon „Rom" verstanden sein soll, und in einem Briefe des Clemens von Rom (der angeblich als Bischof der römischen Gemeinde im Jahre 102 starb) an die Korinther, in welchem des Petrus neben Paulus gedacht wird, einen Anhalt findet. Allein als der Apostel Paulus nach Rom kam (Apostelgesch. 28), war das Christenthum dort schon bekannt und eine Gemeinde vorhanden, an die Paulus hatte schreiben können (Röm. 1, 7); der Apostel Petrus aber damals in Jerusalem uud Palästina, in Antiochien und vielleicht in Kleinasien, also in ganz andern Gegenden thätig. Als Gründer der römischen Gemeinde kann also Petrus nicht angeschen werden, und wenn auch die Möglichkeit einer späteren Anwesenheit des Petrus in Rom mit geringer Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, so kann sie keinenfalls als historische Thatsache gelten. Wäre aber auch Petrus der erste Papst gewesen, so war es jedenfalls ein verheiratheter Papst; denn Matth. 8, 11 wird seine Schwiegermutter erwähnt und 1 Kor. 9, 5 schreibt Paulus: dah der Apostel Petrus, wie andere Apostel, seine Gattin auf seinen Reisen mit sich führe. Wenn nun auch 'die Coutinuität der römischen Bischofswürde von Petrus bis zu den Päpsten, so daß ein Erbgut von jedem auf seine Nach'