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Die Staaten des nordamerikanischen Sonderbundes. 1.
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Breite, der mit Ausnahme der Pennsylvania-Avenue zu Washington selbst in Amerika nichts Aehniiches gleichkommt. Die öffentlichen Gebäude sind groß, aber ein geschmackloses Gemisch der verschiedensten Style, die nüchterne back­steinerne Nützlichkeit, in die anspruchsvolle Portale, aus Griechenland inlportirt, führen, und die man, damit sie imposanter aussehe, mit einer gewaltigen Kup­pel gekrönt hat. Dagegen sind die Privatwohnungcn meist sauber, einige so­gar elegant, und die hübschen kleinen Landhäuser auf den sanft auschwellenden Hügeln hinter der Stadt bilden einen wirklichen Schmuck der Gegend. Trotz seiner Lage im Binnenland ist Augusta ein ziemlich lebhafter Handelsplatz, da die Pflanzer der westlichen Grafschaften hier ihre verkäuflichen Prodncte zur Versendung nach Savammh und Charleston aufspeichern und andrerseits hier die Bedürfnisse einkaufen, die sie nicht selbst erzeugen.

Milledgeville, wohin wir ebenfalls auf der Eisenbahn und durch ebenfalls meist mit Nadelholz bewachsenes Land gelangen, liegt am Oconeefluß fast ge­nau in der Mitte Gevrgias, hat 7500 Einwohner, ein Staatshaus, wo die Legislatur sich versammelt, ein Arsenal und mehre Banken, und ist am ein­fachsten beschrieben, wenn man es ein weitläufiges, regelmäßig angelegtes Dorf mit einigen Dutzend städtischer Gebäude nennt. Statt es weiter zu schildern, überblicken wir von hier als dem in mehrfacher Hinsicht passendsten Punkte den ganzen Staat Georgia. Derselbe trägt seinen Namen von König Georg dem Zweiten, der 1732 das zwischen dem Savannah- und dem Alatamahafluß ge­legene Land an eine von James Oglethorpe geleitete Colonisationsgescllschaft verlieh, damit dieselbe dort eine Niederlassung gründe, die theils als Abzugs­kanal für das englische Proletariat, theils als Vorposten gegen Spanier und Franzosen dienen sollte. 1776 wurde die britische Colonie, die sich aus diesen Ansängen entwickelt hatte, zum unabhängigen Freistaat erklärt. 1778 gab dieser sich eine Verfassung, die mit geringen Abänderungen noch jetzt gilt. Ihr zufolge hat die aus einem Senat und einem Abgeordnetenhaus bestehende Generalversammlnng die gesetzgebende, ein Gouverneur die vollziehende Gewalt. Die Mitglieder der Legislatur werden alljährlich vom Volke gewählt, der Gouverneur auf zwei Jahre. Die richterliche Gewalt wird von einem Obcr- gerichtshof, dessen Mitglieder von der Generalversammlung auf drei Jahre gewählt werden, und von Untergerichten, deren Stellen das Volk auf vier Jahre besetzt, ausgeübt. Jeder 21 Jahre alte Bürger, sowie jeder Resident (d. h. jeder sich zum Bürgerrecht gemeldet habende Fremde) der seit einem Jahre Steuern zahlt und seit sechs Monaten in dem Wahlbezirk wohnt, wo er stimmen will, ist zum Mitwählen berechtigt. Zum Buudescougreß sendet der Staat Georgia acht Abgeordnete.

Der Flächeninhalt des Staates beträgt 53000 englische oder 2728 deutsche Quadratmeilen, die Einwohnerzahl jetzt wahrscheinlich über eine Million, wenn Grenzboten 1. 1861. 53