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Verfassung überträgt sie den Diplomaten der Bundesversammlung. Unter ihnen steht eine Commission von Militärs (darunter zu Zeiten auch ein dänischer Offizier), im Wesentlichen eine begutachtende Behörde.
Im Juni 1859 trug diese Militärcommission bei der Bundesversammlung darauf an. die unleidlichen Zollvcrhältnisse innerhalb der Bundesfestung zu beseitigen. Sie war so bescheiden, nicht die sofortige Aufhebung der Zolllinie zu beantragen, sondern wünschte nur die Befreiung des Festungsmaterials und insbesondere der Proviantartikel von Abgaben und Controlen.
Sie bat um thunlichste Beschleunigung.
Erst vier Wochen später war es dem betreffenden Ausschuß der Bundes Versammlung möglich geworden, sein Gutachten abzugeben.
Es war von großer Einfachheit. Auch der Ausschuß fand es höchst wünschenswert!), daß der dienstliche Verkehr innerhalb der Bundcssestung Ulm möglichst erleichtert werde uud insbesondere hierbei der Territorialunterschicd der beiden Festungstheile möglichst wenig Einfluß übe.
Nach diesem vielverheißcnden Anfang erklärt dann der Ausschuß, er sei jedoch nicht im Stande, aus dem Berichte der Militürcommission bestimmte Anhaltepunkte zn gewinnen, um die der Fcstungsverwaltung bisher durch die Territvrialverschicdeuheit erwachseuen Cvntroleschwierigkeiten und Kosten näher beurtheilen zu können, und gebe sich auch der festen Ueberzeugung hin, daß die beiden hohen Regierungen ohne Zweifel alle Erleichterungen in dem Festungsverkehr eintreten lassen würden, die ohne Nachtheil für den allgemeinen Verkehr stattfinden können.
Also, weil die Controleschwierigkeiten und Koste», welche bisher durch jene Zolllinie der Bundesfcstung erwachsen waren, von der Militärcvininission nicht mit unnützer Breite, sondern nur mit militärischer Präcision dargelegt waren, trat der Ausschuß dem künftigen Fortbestände der Zolllinie nicht entgegen. Aber cr ordnete auch nicht die überflüssige, aber von ihm selbst für nothwendig erklärte Untersuchung der bisherigen Unzuträglichkeiten an. Er begnügte sich, eine Hoffnung auszusprechen, welche bis dcihiu. wie die Militär- commissiou gezeigt hatte, getäuscht geblieben war. er begnügte sich also mit einer Phrase. Ja seine hoffnungsreiche Phrase geht nicht auf die Aufhebuug der Zolllinie, nicht einmal auf die Befreiung des Festungsverkehrs, sondern nur auf solche Erleichterungen, mit denen die Zolllinie bestehen könne.
Die Bundesversammlung aber erhob den Antrag ihres Ausschusses zum Beschluß, und statt die Aufhebuug der Zoltliuie zu befehlen, brachte sie die Wünsche der Militärcommission durch Aufnahme in das Protokoll zur Kenntniß der betreffenden Regierungen.
Und man glaube nicht, daß die Persönlichkeit der Gesandten, welche grade >eht die Bundesversammlung bilden, an diesem ungenügenden Beschluß Schuld