341
V.v-^/V
Das österreichische Diplom.
Aus Tirol, 16. November. Man hat in den nicht östreichischen deutschen Ländern das, was uns als neue Verfassung des Reiches gewährt wurde, hier und da freudiger, hoffnungsvoller begrüßt als in Oestreich selbst. Unsern wackern Brüdern am Lech, Rhein und an der Spree sind vielleicht unsre Vorgänge in den letzten zwölf traurigen Jahren nicht so gegenwärtig als uns, die wir deren Wirkungen noch jetzt fühlen, und damit die neuen Erlasse vergleichen. Es sei uns daher erlaubt etwas weiter zurückzugehen und auch an Bekanntes zu erinnern.
Kaiser Franz Joseph verkündigte am 2. Dezember 1848 seine Thronbesteigung allen Völkern der Monarchie mit der feierlichsten Zuficherung „der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetze, so wie der Theilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung", ja, was eine wirklich conflitutionelle Regierung verhieß, er erklärte sich bereit, „seine Rechte mit den Vertretern seiner Völker zu theilen." Wenn auch das spätere Manifest von, 4. März 1849 den Reichstag auflöste, weil er „der Begründung eines geordneten Rechtszustandes im Staate entgegen-" und „über die Grenzen seines Berufes hinaustrat." verbürgte der Kaiser darin dennoch allen Völkern Oestreichs jene „Rechte, Freiheiten und politischen Institutionen", die „sein Vorfahr Ferdinand I. und er selbst" ihnen zugesagt, das Patent über die Reichsverfassung erklärte im §.2. daß alle Kronländer die „constitutionelle österreichische Erbmonarchie" bilden. Der Kaiser und seine Nachfolger hatten die Verfassung bei der Krönung zu beschwören (§. 13). Alle Verfassungen der einzelnen Kronländer sollten noch im Laufe des Jahres 1849 in Wirksamkeit treten (tz. 83). Was aber statt des im §. 33 alljährlich im Frühjahr in Aussicht gestellten allgemeinen Reichstags berufen wurde, war eine Versammlung der sämmtlichen katholischen Bischöfe des Reiches, die schon im Mai 1849 zusammentrat. Sie legten allererst gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der katholischen Kirche mit. andern im Staate bestehenden Gesellschaften Verwahrung ein und forderten für selbe eine ausnahmsweise, unabhängige, selbstständige Stellung. Zunächst wollten sie nebst der Besetzung der Kanzeln der Theologie und der Religionslehre an Gymnasien die Volksschulen unter ihre Leitung gestellt wissen, und deuteten schon jetzt noch weiter greifend an, wie die Mißgriffe und Irrthümer des Jahres 1848 nur Folgen der mangelhaften katholischen Bildung gewesen; der Frankfurter „Versammlung" schoben sie den Aufbau eines „atheistischen Staates", dem Protestantismus die Ver-