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Nablus und die Samariter. 4. : Die Samariter.
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ter eines berühmten Seehelden! Die sehr Ehrcnwerthe war in ihn vernarrt und zeigte sich für unsre Armen ganz besonders gütig. Noch jetzt schickt sie ihm Geschenke und Geld, und er hütet sich wol sich ihre Glückwünsche zu sei­ner vor Jahr und Tag erfolgten Verheirathung auszukitten. Sie soll die besten Hoffnungen gehabt haben, ihn zur Taufe zu geleiten!"

Wir blieben lange genug in Nablus, um den Laertiaden seines Volks zurückkehren zu sehn und seine persönliche Bekanntschaft zu machen. Er 'st jetzt ein angehender Dreißiger von imposantem Wüchse und regelmäßigen, doch an einem abstoßenden Ausdruck leidenden Gesichtszügen, welche in einem un­ter Orientalen seltnen Maße von Gemeinheit und Geistlvsigkeit zeugen. Da er uns eine Menge Fetzen von samaritanischen Manuscnpten immer mit der flehenlichen Bitte, dem Cahin nichts davon zu sagen zum Kauf anzubieten hatte, so sahen wir ihn öfter als wir wollten, und hatten reichliche Gelegenheit die Bemerkung zu machen, daß, wenn ihm auch die Lüge völlig zur Gewohnheit geworden, seine widerwärtige Physiognomie die unbedingteste Wahrheit rede. Um so mehr bedauerten wir die arme Kalypso, die Tochter des Seehelden, wenn ihr wirklich die Abreise dieses Unwürdigen von ihrer glücklichen Insel nahe gegangen sein sollte.

Die Geschichte der Rhemzöllc.

Der Zweck des nachstehenden Aufsatzes ist, den Lesern das nothwendigste Material zur Beurtheilung einer Frage zu liesern, welche binnen Kurzein Gegen­stand der Verhandlung in den preußischen Kammern werden soll.

Die Entstehung der Rheinzölle datirt aus der zweiten Hälfte des sechs­zehnten Jahrhunderts. Noch zu der Zeit, wo die holländischen Provinzen Spanien angehörten, wurden an ihren Küsten keine Zölle erhoben. Der Kampf für ihre Unabhängigkeit veranlaßte indeß einzelne Gebiete und Städte, die sich vom spanischen Joche losgerissen hatten, zur Erhöhung ihres Einkommens. Man wählte unter andern, hierzu die falsche Maßregel: den Verkehr auf dem Rhein mit Abgaben zu belegen. Es wurden zunächst die sogenannten Lizent- gebühren eingeführt; nur gegen Entrichtung derselben durften die fremden Schiffe in die feindlichen Häfen der spanischen Niederlande einfahren. Schon im Jahr 1566 klagten die Städte Cöln und Straßburg auf dem Städtetag zu Augsburg über diese willkürliche Steuerung. Mehrere andere freie Reichs-