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führen, die fortwährende Überschreitung der Einnahmen durch die Ausgaben und die Entwertung der Valuta. Die Regulirung der letzter» muß nothwendig der Wiederherstellung des Gleichgewichts im Budget vorausgehen, weil sie alle Classen gleich drückt und sich bis in die kleinsten Geschäfte des täglichen Lebens fühlbar macht, vornehmlich aber weil sie durch den ungünstigen Cours zum Ausland, dem in Silber gezahlt werden muß, allen Handel lähmt.*)
Nur wenn die Bank ihre Barzahlungen wieder aufgenommen und die Noten nicht etwa in schlechten Silbersechsern, sondern in Gulden ohne Einschränkung eingelöst werden, hat man einen festen Grund für die Restauration der Staatsfinanzcn unter den Füßen.
Die östreichische Papiernoth ist ebenso sprichwörtlich geworden als seine Finanznoth. Die ganze Zeit von Maria Theresia bis zum wiener Congreß ist eine Reihe von Papiergeldemissionen. Entwerthungen und Einziehungen. 1811 betrug der Notenumlauf 1060,798.750 Fl. Diese wurden durch Patent vom 24. März d. I. auf V» des Nennwerthes consolidirt (Ncalisationsscheine) und 1813 ein neues Papier, zwölfjährige Vorschußnahme auf künstig eingehende Steuern (Anticipationsscheine) creirt. dessen Betrag allmälig ans fünfhundert Mill. Fl. stieg. Der Staat konnte beide nach dem Frieden nicht einlösen, und so war es allerdings am besten, daß er dies eingestand und die Scheine abermals herabsetzte, indem 250 Fl. mit ivo Fl. C. M. eingelöst werden sollten. Wesentlich hierfür ward die östreichische Nationalbank geschaffen. Sie sollte den Austausch des Staatspapiergeldes gegen ihre jederzeit in Silber einlöslichen Noten vermitteln, der Staat lieferte ihr durch Anlehen und die französische Contribution einen Fond von Silber und verpflichtete sich, die gegen sie contrahirte Schuld in jährlichen Raten von 200,000 Fl. C.
abzuzahlen.
Die Operation gelang, die Bank behauptete den Paricours und wurde, da das alte Staatspapiergeld einen festen Cours bei ihr hatte, auch von dessen Inhabern nicht gedrängt. Die erwähnte Maßregel aber machte die östreichische Finanzvcrwaltung activ und passiv von der Nationalbank abhängig, 'hre Operationen zur Regelung der Staatsschuld führten auf diesem abschüssigen Wege weiter, und es sollte sich zeigen, daß die Hilfe, welche ein Staat b»n einer privilegirten Bank erhält, nur eine scheinbare ist, wenn nicht sein eigner Credit auf festem Grunde steht. Der wahre Werth der Banknoten b'ng doch wesentlich von der Zahlungsfähigkeit des Staates ab; denn sie beruhten zum großen Theil auf den hinterlegten Schuldverschreibungen und den
Man erwäge folgendes Beispiel: die östreichischen Buchhändler sollen nach Deutschland Silber zahlen, müssen also ihren Kunden ein Agio berechnen, das aber beständig wechselt; 1- Januar d, I, z, B. schrieben sie ihre Rechnung aus, wo der Cours sich dem Pari nä- ^"e> im Anfang Mai, wo er 30°/o war. mußten sie in Leipzig zahlen.
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