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Zur kurhessischen Verfassungsfrage.
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publiciren u. s. w. Hannover und Baden erinnerten nur gegen die Auffor­derung an die Negierung eine gewisse Verfassung zu publiciren. Baden stützte seine Abstimmung aus das t'Ait. lreeomM, das durch die früheren Bun­desbeschlüsse ohne Badens Mitwirkung eingetreten sei. Königreich Sachsen stimmte mit dem Bemerken bei. daß die Regierung, wenn sie auch den zu Grunde liegenden Motiven nicht überall beizupflichten vermöge, die gestellten Anträge doch als in den Verhältnissen begründet erachte. Braunschweig wollte die Verfassung nur so weit, als sie bundeswidrig, außer Wirksamkeit gesetzt wissen. Würtemberg und die freien Stände waren so glücklich, ihre Gesandten nicht zeitig instruirt zu haben. Sehr klein war die Zahl der Gegner: die Nieder­lande für Luxemburg und Limburg, die großherzoglich und herzoglich sächsischen Häuser, Oldenburg und Schwarzbnrg-Svndcrshauscn. Oldenburg äußerte nur, es habe seine Bedenken gegen die Anträge nicht überwinden können; Schwarz­burg-Sondershausen zaghaft: die Regierung habe zwar in der Voraussicht der Annahme durch die Majorität nicht gewünscht isolirt zu widersprechen, aber doch auch eine zustimmende Erklärung nicht für gerechtfertigt geachtet. Der Gesandte der Niederlande sprach aus: seine Regierung sei überzeugt, daß nicht die Art. 26 und 27, sondern lediglich der Art. 61 der wiener Schlußakte auf den vorliegenden Fall zur Anwendung komme. Die sächsischen Häuser er­kennen überhaupt die Beschlüsse vor dem 12. Mai 1851 nicht als Bundcs- beschlüsse an, wollen sich auf keine Weise bei der Ausführung dieses und des Beschlusses vom 11. Juni 1851, durch den das Cvmmissorium für Oestreich und Preußen zum Einschreiten in Kurhessen weiter erstreckt wurde, betheiligen und verwahren sich ausdrücklich gegen jede Theilnahme an den Folgen. Und das war gut!

Die östreichischen Finanzen.

Die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben der östreichische" Monarchie für das Verwaltungsjahr 1858, welche die Wiener Zeitung vom 11. Oct. veröffentlicht, hat einen höchst ungünstigen Eindruck hinterlassen müssen. Nicht nur, daß wiederum ein Deficit vorhanden von beiläufig 40'/- M'^' Fl., sondern es ist auch in dürren Worten der Bruch eines feierlich gegebenen Versprechens eingeräumt, das Nationalanlehen von 1854 ist um 111V»