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Die Zukunft Preußens.
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k"'Psindet. Und diese Zeilen wären nicht geschrieben worden, wenn nicht A>ade j^t eine Pflicht gewesen wäre, auch dergleichen in diesem Blatt °ffentlich zu sagen. ?

Die Evangelischen in Oestreich.

* Preßburg. 20. Aug. Nachdem die beiden katholischen Mächte aus dem /Mchcn Boden des Katholicismus Frieden geschlossen, war nichts natürlicher als ° Erwartung, dnß Oestreich auch in seinein Innern Frieden schließen, d, i. die ^ nnüther seiner fünfunddreißig Millionen versöhnen, die ganz passiv gewordene, aber gefährlichere Opposition durch Gewährung zeitgemäßer Reformen entwaffnen ^crde. Da erschien das kaiserliche Manifest vom 15. Juli und' verhieß die Hebung ^ reichen materiellen und geistigen Kräfte des Landes und durchgreifende Verbesse- ^Ugcu in Gesetzgebung und Verwaltung. Niemand konnte froher sein als die Pro- Fanten Oestreichs, die zwar in allen Theilen der Monarchie dem überwuchernden .^lwlicismus rechtlich gleichgestellt sind, factisch aber durch eine mit dem Prin- der Parität in scharfem Widerspruch stehende Gesetzgebung in grellster Weise sich ^angesetzt sehen müssen. Um andrer Plakereicn auf alle» Gebieten der Lcgislation ^ geschweige», sei nur das Eine erwähnt, daß das Ehcrecht, von jeher eine gefähr­de Waffe des Nomanismus gegen die Evangelischen, ganz im Dienste der römischen

,^°pc>ganda steht, indem es den aller Parität hohnlachenden Grundsatz festhält, daß wenn ^ Vater katholisch ist, alle Kinder katholisch erzogen werden müsscn, während,

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d der Vater evangelisch ist, die Kinder dem Geschlechte der Eltern folgen, und » an d«^ Spitze der evangelischen Konsistorien in Wien noch immer ein Katholik der seit dem Jahre 1856 mit den Evangelischen nicht einmal auf demselben ^dhofe ruhen darf, und über diese seine Stellung zu den Evangelischen in dem °^"ntcn Friedhofserlassc vom Jahre 1 85 6 dieselben aufgeklärt hat. Je "Sender es daher das Recht der Protestanten, wie die eigne Ehre des Staates er­den ' ^ Grundsatz der staatsrechtlich festgestellten Parität zuwiderlaufen- ^ Bestimmungen' aus dem Codex der östreichischen Gesetze gestrichen und in jeder ^»'chung mit gleichem Maße gemessen werde, desto freudigere Genugthuung gewährt diese Nothwendigkeit auch von einer Seite anerkannt zu sehen, wo man sonst r ausgesprochene Gegnerschaft zu erblicken gewohnt war. Wenn Herr Professor "ulx j bairischen zweiten Kammer den Einfluß Oestreichs in Deutschland ^ vorhergegangene innere Reformen als eine Unmöglichkeit bezeichnet hat, so hat

^"'it eine allgemeine Ueberzeugung festgestellt, die man in Oestreich, wie in dem ^Snr Deutschland mit ihm theilen wird; wenn er zumal dem Wunsche Ausdruck

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