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von welchem er sich Empfehlungsbriefe geben ließ: Erasmus klagt später, nach seiner Verseindung mit H., dieser habe sich die Briefe von ihm geben laßen, obgleich er sich damals schon gegen den Kaiser verschworen gehabt habe (was eine erasmische Wahrheit, d, h, eine Verdrehung ist), „nä vvxg,ml!ui> uxormn." Diese Worte sind freilich selbst vexatorisch; Str. deutet sie ohne Zweifel richtig auf Hs. Heiratsplane; nicht uex-urä-uu, sondern inese^näirili hatte Erasmus geschrieben, der im „Ritter ohne Ross" ebenso witzig als feig auch ans diesen Plan Hs. hinschielt. Er misslang: H. erhielt schwerlich Audienz, dagegen desto dringendere Warnungen vor den Nachstellungen der Kurtisanen, und Mönche. Den verfolgungssüchtigsten dieser, Hochstraten, hätte er bei Löwen, der Ketzermeister hatte schon seinen Sterbensspruch gesagt, niederhauen können, ließ ihn aber, weil er sein Schwert mit dem Blute des Elenden nicht besudeln wollte, seines Weges zichn. Er zog auch den seinigcn, rheinaufwärtö: in Mainz freuten und wunderten sich seine Freunde, ihn noch am Leben zu sehen, und riethen ihm zu dessen Erhaltung sich zu entfernen: über Frankfurt, wo er Beweise der Gcgründetheit jener freundschaftlichen Befürchtungen vernahm, und Gelnhausen, von wo er an Capito seine Kunde von dem beim Kurfürsten von Mainz eingelaufenen päpstlichen Verfolgungsschreiben meldet, zog er auf seine heimische Burg und besuchte das benachbarte Fulda. wo ihm ein stügiges Zusammensein mit seinem Crotus beschiedcn ward. Daß uns nur ein päpstliches Schreiben an den Kurfürsten, das vom 12. Juli 1520., erhalten ist, während H. von zweien redet, erkläre ich abweichend von Str. daraus, daß H., welcher beide nicht selbst zu sehen bekam, außer jenem das des Canonicus v. Tettlebeu (bei (Zeräe« Nonum. -ul Irist. i'et'vrm. ^.pp. g,<I I. x. 147, verstümmelt bei Münch III. meinte. Der Papst forderte „aus apostolischer Sanftmuth", daß der Cardinal an dem verwegenen Ritter ein Exempel statuiere. Der Cardinal antwortet auf die ihm erst am 25. Oct. zugekommenen päpstlichen Schreiben, er habe H. nicht mehr an seinem Hofe, lerne erst jetzt dessen verabscheuungswürdige Schriften kennen, die ein Mainzer Bürger (Schöffer) gedruckt, wofür er diesen in das härteste Gesängniss habe werfen laßen; dem H. selbst aber könne er nicht zu Leibe kommen, der auf festesten Burgen sitze und tapfere Neiterscharen zu Gebot habe; übrigens seien alle Suppressionsmaßregeln gegen die bösen Büchlein, auch die lutherischen, von ihm, dem Erzbischof, getroffen. Das muste wol ganz ernstlich oder zweckmäßig nicht geschehen sein: die Erfurter Jntimation von 1520 gegen die ecksche Bulle, welches mir vorliegende Schriftchen Niederer, der es wieder herausgegeben hat, als ein Monstrum von Seltenheit behandelt, ist in der schöf- serschcn Ofsicin gedruckt, und ich müste sehr irren, oder Crotus hatte es an H. geschickt und dieser, der keinen gutgeladencn Schuß verschmähte, feinern stätS willigen Verleger übergeben.