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Der Mormonenkrieg in Utah.
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Demokraten siegten, meinen, daß es zu keinem Einschreiten der Regierung gegen die Sekte kommen würde. Die am Ruder befindliche Partei bekennt sich zu dem Grundsatze des Gcwährenlassens mehr als Manchem gerathen scheint. Indeß der Hochmuth der Mormonen überschritt zuletzt alle Grenzen, die bis­her beobachtete vorsichtige Haltung wurde aufgegeben, und offen mit Gewalt­schritten gedroht. So verlangte die öffentliche Meinung endlich allenthalben, daß die Zustände in Utah in Einklang mit den Gesetzen der Union gebracht würden, und da auf friedlichem Wege nichts zu erreichen war, wurde zuletzt Gewalt gebraucht.

Man hat sich bei Betrachtung dieser Vorgänge vorzüglich vor einem Miß­verständnis) zu hüteu. Es ist dies kein Feldzug gegen die Religion der Mormonen, und nicht die Vielweiberei der Sekte ist es, gegen die eingeschrit­ten werden soll. Es handelt sich vielmehr nur um das Vorherrschen des prie­sterliche» Elements in der mormonischen Theodemokratie, um Herstellung 'der gesetzlichen Gleichberechtigung aller im Territorium, um Abschaffung des Ter- rorismns, der von den eifrigen Mormonen über die laueren und über dieheid­nischen", d. h. inchimormvnischen Bewohner deö Landes geübt wird. Die Sekte soll ferner nicht mehr den Befehlen der Centralregierung, der gegenüber das Land als bloßeö Gebiet nicht souverän ist, Trotz bieten, den Aussprüchen der von dieser Regierung eingesetzten Richter nicht mehr den Gehorsam ver­sagen. Andere Zwecke kann die Erpedition gegen sie nicht haben. Die Mormonen bilden in dem von ihnen zuerst colouisirten Gebiet Utah die Mehrzahl und infolge dessen ist alle politische Gewalt in ihren Händen. Dies haben die Häupter der Sekte benutzt, um die strengste» Maßregeln gegen Ab­fall von derKirche" durchzusetze», und da der Abfall besonders i» Betreff deS Gebots der Vielweiberei (es ist seit einigen Jabren nicht mehr bloße Er­laubniß) häufig zu weide» drohte, so richtete sich der Zorn der Obern vor­züglich nach dieser Seite, und es ist wiederholt vorgekommen, daß Abtrünnige mit Confiscation ihres Eigenthums, ja ihres Lebens bestraft wurden. Die Ehe wird von den Amerikanern alö rein bürgerlicher Vertrag aufgefaßt; aber grade deshalb soll kein Bürger des Staats durch anderer Leute religiöse Mei­nung genöthigt werden, eine Ehe einzugehen oder zu brechen, und wenn auch zugegeben werden muß, daß diese Angelegenheit Sache der Localbehörden von Utah ist uud zunächst nicht vor das Forum des Vereinigten-Staaten- Gerichtshofs gehört, so ist doch die Thatsache, daß die Häupter der Mormone», aus denen jede Localbehörde deö Territoriums hervorgeht, die Centralbehörde in Washington nicht mehr anerkennen, daß sie die nach Utah gesandten Nich­ter an der Ausübung ihrer Pflichten, mit der sie die Uebergriffe der Polyga- misten gehindert haben würden, erst indirect und zuletzt dircct und gewaltsam

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