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Die Steuervorlagen und die Kammern in Preußen.
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(20,000 Thlr.). Von den hier vorgeschlagenen Gesammtersparnifsen von i12,800 Thlr. nehmen die Motive an, daß 200,000 Thlr. sofort, 300,000 Thlr. schon 1861 und 400,000 Thlr. schon 1863 erzielt werden könnten.

Nücksichtlich der Militärverwaltung heben die Motive nur hervor, daß sie von 22,163,000 Thlr. im Jahr 1829 successive bis auf28,951,000 Thlr. gewachsen sei und geben der Staatsregierung anheim, auf Ersparung dabei hinzielende Vorschlüge zu machen.

Was die Ersparungen durch Beschränkung der Civilverwaltung angeht, so heben die Motive außer der Aufhebung der beiden Oberbergämter nur her­vor, daß die Verbesserung der Communicationsmittel die Zusammenziehung mancher Bezirke für Verwaltung und Justiz ausführbar erscheinen lasse. Eine bedeutende Verminderung des Personals der Staatsbehörden und folgeweise erhebliche Entbürbung der Staatskasse jedoch lasse sich nur von einer durch­greifenden Veränderung des Systems der Verwaltung in dem Sinne erwarten, baß den corporativen Organen der Gemeinden, Kreise und Provinzen ein ausgedehnterer, selbstständiger Wirkungskreis und damit auch eine größere Betheiligung bei den Localgeschäften der Staatsverwaltung eingeräumt würde. Die Annahme, daß von den 21 Millionen, welche die ministerielle Denkschrift für die Besoldung der Civilbeamten bis zu den Mitgliedern der Landescollegien aufwärts berechne, eine Million und mehr auf diesem Wege erspart werden könne, sei nur eine mäßige Schätzung.

Unter den für besondere Zwecke gebildeten etatsmäßigen Fonds fassen die Motive vor allem die nach dem Gesetz vom 30. Mai 1853 von allen Eisenbahnen ju entrichtende Abgabe ins Auge. Dieselbe soll nach der Bestimmung jenes Gesetzes (H. 6) lediglich zur Amortisation der in den Eisenbahnen angelegten Actiencapilalien verwendet werden, um den successiven Uebergang der Privat­eisenbahnen in das Eigenthun des Staats herbeizuführen. Trotz dieser aller­dings lockenden Perspektive zukünftiger Finanzzustände sei, da ein unabweis­bares Bedürfniß die Aufsuchung neuer Einnahmequellen erheische, gegründete Veranlassung da, den tz. 6 der Verordnung vom 30. Mai 1833 im Wege der Ge­setzgebung aufzuheben, und den im Budget von 1837 auf 611,750 Thlr. veran­schlagten Ertrag der Eisenbahnabgaben für das allgemeine Staatöbedürfniß, zu­nächst für die geforderten Mehrausgaben verfügbar zu machen. Da aber mit Vier Eisenbahne», der Magdeburg-Leipziger, Berlin-Anhaltischen, Berlin-Ham­burger und Thüringerbahn Staatsverträge beständen, welche die von diesen Zahnen zu erhebende Abgabe dem ausschließlichen Zwecke der Amortisation zuwende», so sei dieselbe d. i. etwa V» der gestimmten Eisenbahnabgaben ihrer vertragsmäßigen Bestimmuttg auch ferner zu erhalten und nur der Ueberrest b. u nach dem Budget pro 1837 etwa i00,000 Thlr. zur Deckung der bezeich, »eten anderweitigen Staatsbedürfnisse heranzuziehn. Der Ertrag der Eisen-