![]()
- 1. Verfügung, betreffend die Verleihung von Minenkonzessionen durch Häuptlinge des Schutzgebietes.
- 2. Bekanntmachung betreffend die Verleihung von Minenkonzessionen durch Häuptlinge in der Interessensphäre von Südwestafrika.
- 3. Verordnung betreffend das Bergwesen und die Gewinnung von Gold und Edelsteinen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 4. Verordnung betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 5. Verordnung betreffend Beschwerden gegen Entscheidungen der Bergbehörde.
- 6. Verordnung betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 7. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 6. September 1892.
- 8. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 9. Aufgebot.
- 10. Bekanntmachung betreffend Bergwerksgerechtsame im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 11. Aufgebot des Kaiserlichen Landeshauptmanns betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
- 12. Aufgebot des Kaiserlichen Landeshauptmanns von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Bergrechte im Jan Jonker-Gebiete.
- 13. Das erste Schürfgebiet in Südwestafrika.
- 14. Bergregulativ der Gesellschaft "South African Territories Limited".
- 15. Allerhöchsten Ordre, betreffend Sonderberechtigungen im Bergwesen des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes.
- 16. Verfügung des Reichskanzlers, betreffend Edelsteinbergbau im Süden des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes.
- 71. Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika.
- 18. Verfügung zur Ausführung der Kaiserlichen Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 8. August 1905 (Reichs-Gesetzbl. S. 727).
- 2. Ausschlussurteil wegen Landansprüche in Bethanien.
- 3. Verfügung der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend Veräusserung und Belastung der Grundstücke der deutschen Schutzgebiete.
- 4. Verfügung der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend Abänderung der Verfügung betr. Veräusserung und Belastung der Grundstücke der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 5. Protokoll.
- 1. Vertrag zwischen der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Kaoko Land- und Minengesellschaft vom 12. August 1893.
- 2. Nachträgliche Vereinbarung zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Kaokogesellschaft vom 4./8. Dezember 1893.
- Konzession für die Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika vom 11. August 1893.
- 1. Die Konzession der South West Africa Co. vom 12. September 1892.
- 2. Protokoll, betreffend die Ausführung der Damaralandkonzession vom 14. November 1892.
- 3. Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (Kolonialabteilung) und der South West Africa Company vom 11. Oktober 1898.
- 4. Die vom Kolonialrat gefassten Beschlüsse, betreffend die Zulassung ausländischer Gesellschaften zum Geschäftsbetrieb in den Schutzgebieten und die Berechtigung der Eingeborenen zu Verfügungen öffentlich rechtlicher Natur.
- 5. Vertrag.
- 6. Pachtvertrag von 1903.
- 1. Vertrag der South-West-Africa-Company mit der Diskonto-Gesellschaft in Berlin und der Exploration Company Limited in London, betreffend die Ausnutzung der der South-West-Afrika-Company zustehenden Rechte.
- 2. Konzession des Reichskanzlers zum Bergbau und Eisenbahnbau im nördlichen Teile des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes an die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft.
- Vertrag vom 12. Mai 1903.
- 4. Schreiben der Kolonialabteilung vom 7. Juli 1903.
- 1. Schreiben der Kolonialabteilung vom März 1892.
- 2. Bestimmungen für die Siedlung in Klein-Windhuk.
- 3. Konzession für die Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika vom 2. März 1896.
- 4. Vereinbarung zwischen der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts und der Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika vom 19. April 1898.
- 5. Vertrag.
- I. Im Bondelswartsgebiet.
- II. Im Zwartmoddergebiet.
- III. Im Veldschoendragergebiet.
- 2. Vereinbarung zwischen der Kaiserlichen Regierung und dem Kharaskhomasyndikat vom 31. Oktober 1892.
- 3. Vertrag zwischen dem Kharaskhomasyndikat und der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika vom 20. Dezember 1892.
- 1. Allerhöchsten Ordre, betreffend Sonderberechtigungen im Bergwesen des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets.
- 2. Konzession zur Aufsuchung und Gewinnung von Edelsteinen innerhalb des Bezirks von Gibeon in Deutsch-Südwestafrika.