Die Landfrage und die Frage der Rechtsgültigkeit der Konzessionen in SüdwestafrikaTeil 2Zusammenfassung der für die Beurteilung der Landfrage und der Frage der Rechtsgültigkeit der Konzessionen in Südwestafrika maßgebenden Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Konzessionen.
Die Landfrage und die Frage der Rechtsgültigkeit der Konzessionen in SüdwestafrikaTeil 2Zusammenfassung der für die Beurteilung der Landfrage und der Frage der Rechtsgültigkeit der Konzessionen in Südwestafrika maßgebenden Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Konzessionen.
- 1 1. Das deutsch-englische Abkommen vom 1. Juli 1890.
- 2 2. Das Abkommen mit Portugal vom 30. Dezember 1886.
- 4 3. Verordnung betreffend den Erwerb von Grundeigentum.
- 4 4. Nachtragsverordnung zu der Verordnung über den Erwerb von Grundeigentum im südwestafrikanischen Schutzgebiete vom 1. Oktober 1888, betreffend den Abschluss von Pachtverträgen daselbst.
- 4 5. Verordnung betreffend die Rechtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 5 6. Dienstanweisung betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 6 7. Verordnung betreffend das Aufgebot von Landansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 9 8. Bekanntmachung betreffend das Aufgebot von Landansprüchen in Süd-Namaqualand.
- 10 9. Aufgebot von Landansprüchen im mittleren Teile des Schutzgebiets.
- 10 10. Aufgebot betreffend Landansprüche im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
- 11 11. Aufgebot des Landeshauptmanns, betreffend Landansprüche im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 1. September 1896.
- 12 12. Aufgebot.
- 13 13. Bekanntmachung.
- 13 14. Ungültigkeitserklärung von Landansprüchen.
- 13 15. Gesetz vom 17. April 1886 betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete.
- 14 16. Konsulargerichtsbarkeitsgesetz vom 10. Juli 1879.
- 14 17. Zu § 3 des Gesetzes vom 17. April 1886.
- 14 18. Verordnung betreffend die Rechtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 15 19. Gesetz vom 15. März 1888 betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete.
- 16 20. Allerhöchste Verordnung, betreffend die Regelung der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den Schutzgebieten nicht gehörigen Teilen der deutschen Interessenspähren in Afrika.
- 16 21. Erlass des Reichskanzlers, betreffend Grunderwerb der Beamten in den Schutzgebieten.
- 17 22. Runderlass des Reichskanzlers an sämtliche Dienststellen, betreffend Grunderwerb in den Schutzgebieten.
- 17 23. Runderlass des Reichskanzlers, betreffend Erbauung eigener Wohnhäuser.
- 18 24. Allerhöchste Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch-Südwestafrika.
- 18 25. Ausführungsbestimmungen.
- 33 26. Runderlass der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend die Veräusserung von Regierungsgrundstücken.
- 34 27. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend den Grundstückserwerb an der Bahnlinie Swakopmund-Windhuk.
- 35 28. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Vermessung von Grundstücken.
- 35 29. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen.
- 36 30. Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen.
- 36 31. Bedingungen für den öffentlichen Verkauf von Regierungsfarmen.
- 38 32. Bedingungen des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika für den Verkauf von Regierungsfarmen in den eroberten Gebieten bei Outjo und Gobabis für wehrpflichtige Deutsche.
- 42 33. Bedingungen für den öffentlichen Verkauf von Regierungsfarmen, vom Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika erlassen.
- 45 34. Vorzugsbedingungen für den Verkauf von Regierungsfarmen für wehrpflichtige Reichsangehörige, vom Gouverneur von Südwestafrika erlassen.
- 48 35. Bedingungen für die Gewährung staatlicher Ansiedlungsbeihilfen im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete.
- 51 36. Gesetz vom 25. Juli 1900 in der Form der Bekanntmachung vom 10. September 1900.
- 51 37. Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900.
- 53 38. Kaiserliche Verordnung betr. die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten.
- 62 39. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 21. November 1902 (Reichs-Gesetzblatt S. 283).
- 72 40. Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika zu der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 21. November 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 283), und der hierzu erlassenen Verfügung des Reichskanzlers vom 30. November 1902.
- 74 41. Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 14. Februar 1903.
- 85 42. Verfügung zur Ausführung des Abschnittes IX der Kaiserlichen Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 14. Februar 1903.
- 87 43. Grenzfestsetzung mit den Kapitänen von Okahandja, Omaruru, Otjimbingue von 1894.
- 88 44. Feststellung der Südgrenze des Hererolandes.
- 89 45. Protokoll, betreffend Abreitung der Südgrenze des Hererolandes.
- 90 46. Omaruru, den 30. November 1894.
- 92 47.
- 92 48. Urkunde darüber, wie das Gebiet von Keetmanshoop Kronland geworden ist.
- 93 49. Urteil gegen den Kapitän von Bethanien auf Abtretung von Land.
- II. Schaffung von Reservaten.
- 96 51. Witbooireservat.
- 96 52. Okahandjareservat.
- 96 53. Otyimbingwereservat.
- 97 54. Die Besiedlung des Schutzgebietes.
- 105 55. Denkschrift, betreffend die staatliche Förderung der Besiedlungen des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets.
- 110 56. Anweisung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Ausführung von Vermessungsarbeiten durch Privat- oder Gesellschafts-Landmesser.
- 113 57. Landverkäufe der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika.
- 114 58. Landverkäufe.