Druckschrift 
Transvaal, die südafrikanische Republik : historisch, geographisch, politisch, wirtschaftlich / dargest. von A. Seidel
Entstehung
Seite
302
Einzelbild herunterladen
 

Z92 Rechte und Pflichten der Eingeborenen und der Ausländer.

In den Witwatersrandminen betrug der Lohn der ein­geborenen Arbeiter nach den letzten Berichten 60 Mark im Monat, neben freier Station, in Barberton etwa 33 Mark; diese Lohnsätze bleiben ziemlich stabil und werden dem Ein­fluß von Angebot und Nachfrage durch Verträge mit den Häuptlingen entzogen, worin diese sich zu Arbeiterlieferungen unter bestimmten Bedingungen verpflichtet haben.

Die Hüttensteuer, die den Eingeborenen auferlegt ist, ergab im Jahre 1894 einen Gesamtbetrag von 1445 540 Mark.

Alkoholische Getränke dürfen nach dem im Jahre 1892 revidierten Spirituosengesetz den Eingeborenen nur gegen einen Erlaubnisschein ihres Herrn verkauft werden. Wie notwendig eine solche Bestimmung war, kann man aus der Berechnung ersehen, daß von den in den Randminen arbeitenden 102000 Eingeborenen stets '/^ infolge über­mäßigen Alkoholgenusfes arbeitsunfähig war.202)Die Landesgesetze gegen den Verkauf von Spirituosen an Schwarze, so berichtet ein neuerer Reisender, sind zwar sehr streng, aber da der Schwarze für die Flasche ge­meinsten Fusels, die keinen halben Schilling wert ist, 5 Schilling bezahlt, ist die Versuchung der Gesetzesüber­tretung eine sehr starke, und selbst eine Strafe von 100 oder 150 F wirkt dagegen nicht abschreckend; man hat daher von seiten der Minenbesitzer geradezu die Einführung der Prügelstrafe bei Wiederholungsfällen vorgeschlagen. Andere Leute aber meinen, und wohl mit Recht, daß eine beschränkte Verkaufserlaubnis dem jetzigen Totalverbot Platz machen sollte, da sich trotz des letzteren die Kaffern den Schnaps doch zu verschaffen wissen; räumte man den