Die Staatsfinanzen.
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2. Aktien der Niederländisch-Südafrikanischen Eisenbahn- Gesellschaft im Betrage von 400000 Pfd. Sterl.
3. Aktien der Nationalbank in Pretoria im Betrage von 100000 Pfd. Sterl.
4. Pfandbriefe der Niederländisch-Südafrikanischen Hypothekenbank im Betrage von 50000 Pfd. Sterl.
5. Restbetrag des Darlehns an die National-Boeren- Handels-Vereeniging in Pretoria in Höhe von 9655 Pfd. Sterl.
6. Darlehn an Schulkommissionen im Betrage von 4350 Pfd. Sterl.
7. Darlehn an das Johannesburger Hospital im Betrage von 83000 Pfd. Sterl.
8. Darlehn an das Gesundheitskomitee in Barberton im Betrage von 750 Pfd. Sterl.
9. Kriegsschatz im Betrage von 40 000 Pfd. Sterl.
10. Darlehn der früheren Republik Vrijheid im Betrage von 1300 Pfd. Sterl.
11. Grundeigentum (etwa 4000 Farmen).
Der Generalschatzmeister hat im Januar jedes Jahres einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben auf Grund der ihm von den Abteilungschefs eingereichten Voranschläge aufzustellen und dem ersten Volksraad zur Genehmigung vorzulegen. Ausgaben und Einnahmen werden allmonatlich dem General-Auditoriat nebst den Belegen mitgeteilt und von diesem auf ihre Berechtigung geprüft. Der General- Auditeur hat alle drei Monate einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben des Landes herzustellen, die im „Staatscourcmt" veröffentlicht werden.