18. Ausslug.
Auf dem Hollerdeich.
Dieser Deich schützt das „Hollerland" gegen die winterlichen Ueberschwemmungen des Außendeichslandes durch die Wumme u. umzieht jenen nordöstlichen, landschaftlich schönsten Theil des bremischen Gebiets von 52(10 Ks. Flächenraum in einem sast 10 Km langen Bogen von Tenever bis Borgfeld.
Im Jahre 1106 schloß Erzbischof Friedrich von Hamburg (Bremen) mit sechs holländischen Ansiedlern einen Pertrag über Urbarmachung eines Bruchlandes, dessen Lage zwar nicht genau angegeben ist, das aber wahrscheinlich das jetzige Hollerlaud war. Am 18. Janr. 1131 verkaufte Erzbischof Siegfried eine Strecke noch uucultivirteu Landes in Oberneuland, Rockwinkel, Osterholz u. Vahrholterscld u. traf gleichzeitig auch Bestimmungen über Abgaben, Freiheiten u. Rechte der Bewohuer, wobei bereits „sworencn" (Geschworene) geuaunt werden. Vom Holländer- Recht ' ist übrigens schon am 8. August 1171 die Rede. 1188 schenkte Erzbischof Hartwig II. von den Gütern des Domkapitels dem Kloster Loccum den Zehuten von einer Hufe bei ,,Lede iu Hollandria", welcher Name uoch 1365 vorkommt; aber 1374 besaß das St. Jürgens Gasthaus „uppe de Hollerlande tho (>lne 15 schepcl rocghen gelbes, tho Mandorpc 4 hove landes, thom Zacke 1 buw, tor Bore 2 verteyl laudes, tor Leede 1 verdeudel" u. s. w. Inzwischen hatte der Rath die Urkunde des Erzbischof Siegfried vom 18. Janr. 1161 am 3V. April 1312 übernommen. Am 13. März 1379 war Hinrich Monik „ghogreve iu deu Holnerlande". „Hollerland" heißt es wieder am 19. Jnli 1380. Im Jahre 1400 bezeugten die Kapitel St. Stephani u. St. Anschürn, daß „de zworneu unde de menen lantlnde des Holuer- landes" mit dem Rathe sich vertragen hätte» wegen der Streitigkeiten, welche durch die Weigerung des Hollerlandes, zur Einlösung „des Langwedels" eine Beisteuer zu leisten, eutstaudeu waren; das Hollerland verpflichtete sich zugleich, den „ghogreveu ute der witgheut van Bremen" zu wähleu. Die Urkunde wurde freilich nicht vollzogen u. „Hinrike vau der Helle" zum Gogrefen erkoren. Auch 141V heißt es „Holnerland". — Gleichwie das Werder- u. das Blockland, so wurde auch das Hollerland durch seinen Deich nnr ungenügend geschützt, und dazu wurde es auch häufig in Mitleidenschaft gezogen, wenn die Deiche entweder in jenen Gebieten oder auch oberhalb unserer Stadt durchbrachen, so z. B. 1493, als der „Eisenradsdeich" beim Osterthore fortgerissen wurde u. unter gleichen Verhältnissen am Iti. Janr. 1599. Als