Druckschrift 
Bd. 3 (1904)
Entstehung
Seite
216
Einzelbild herunterladen
 

216

Achtes Kapitel.

und die Jurisdiktion in den zum Dome gehörigen Kurien und Häu­sern. Dazu wünschte der Rat die Zurückgabe der Burg nebst dem halben Zoll, die Zurückgabe von Bederkesa und Lehe und endlich die Neutralität der Stadt bei allen künftigen Wirren im Herzogtum.

Mindemann fand in Wien mit den gewöhnlich den kaiser­lichen Ministern gegenüber angewandten Mitteln Eingang für den Gedanken, die Investitur mit der Sicherung der bremischen Wünsche zu verknüpfen. Aber, eben diese Verquickung zweier Angelegenheiten, die nach hannoverscher Ausfassung nichts mit einander zu thun hatten, machte bei dem deutschen Kabinei König Georgs I. den übelsten Eindruck. Denn, wie vorsichtig auch der bremische Syndikus die Sache in Wien betrieb, so hatte man doch bald Kenntnis davon in Hannover. Am 31. Mai 1722 klagte der Rat in einem Schreiben an Kaiser Karl VI., daß er beschuldigt werde, die Belehnung des Königs mit den Herzog­tümern zu hindern. Und als im folgenden Jahre zwei Deputierte des Rats uach Hannover kamen, um den König beim Besuche seiner deutschen Lande zu begrüßen ^) und mit seiner Regierung in Verhandlungen über die Streitpunkte einzutreten, mußten sie jenen Vorwurf direkt hören. Eine Audienz beim Könige wurde den Deputierten abgeschlagen, und bei den Ministern, die zwar den Reichsstand Bremens nicht anfochten, wol aber daß das Hoheitsrecht in den Gohen damit verbunden sei, fanden sie eine schlechte Aufnahme und mußten unverrichteter Dinge heimkehren.

Grenzstreitigkeiten und andere den empfindlichen Hoheitspunkt berührende Fragen belehrten den Rat bald, daß die Gehässigkeit der Verwaltungsorgane in Stade mit dem Wechsel des Souveräns nicht gemindert sei. Und als im Jahre 1726 die hannoversche Regierung die sechszehn Jahre früher von Schweden beim Rate

') Eine solche Begrüßung des Königs und seiner Nachfolger wurde von da an regelmäßig ins Werk gesetzt.