Achtes Kapitel.
Anerkennung des Ueichsstandes; der sieben- jährige Krieg.
Die Beziehungen zu Hannover ließen sich keineswegs so freundlich an, wie der Rat erwartet hatte. Zu Anfang des Jahres 1720 schickte er den Syndikus Mindemann nach Wien mit dem Auftrage, am kaiserlichen Hofe die Beseitigung aller aus der schwedischen Zeit herrührenden Streitpunkte zu betreiben und womöglich zu erwirken, daß die kaiserliche Belehnung des Kurfürsten mit den Herzogtümern Bremen und Werden abhängig gemacht werde von einer vorgängigen Erklärung über den Reichsstand Bremens und die damit verknüpften Rechtes) AIs solche betrachtete der Rat außer Sitz und Stimme auf dem Reichstage, die er besaß, die direkte Zahlung des Kreiskontingents an den Kreis und die Teilnahme an den Kreistagen, den Gebrauch des reichsstädtischen Prädikats auch gegenüber dem Besitzer des Herzogtums Bremen, das unbeschränkte Hoheitsrecht nicht allein in den vier Gohen und dem Gerichte Borgfeld, sondern auch in Blumenthal, Neuenkirchen und Vegesack, die Entbindung von der im Stader Vergleich festgesetzten Huldigung, die Beseitigung des Stadtvogts
>) Mindemann ist von da an gleichsam als ständiger Gesandter Bremens bis in den Mai 1737 in Wien geblieben. Damals, 72 Jahre alt, kehrte er nach Bremen zurück, wo er zwei Jahre später starb. Eine „Lebensgeschichte" von ihm, die freilich wenig mehr als die Hauptdaten enthält, hat 1774 Joh. Phil. Cassel veröffentlicht.