Ausgabe 
(5.7.1934) Nr. 183
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Nr. 183 / 3. Vierteljahr

Donnerstag, 3.Juli

Einzelpreis is Npf.

Die Hitler-Jugend ist die große Schule der Charakterbildung

Unterredung mit dem Neichsjugendführe

(Eigener Ssriekt ctsrSremsr Leitung")

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Der Iugendführer des deutschen Reiches, Baldur v. Schirach, ge­währte unserem Redaktionsmitglied Hans Walter Berg eine Unterredung, in der er sich zu den verschiedenen grundsätzlichen Fragen, die heute die Hitler- Jugend und darüber hinaus auch die Eltern und Erzieher bewegen, äußerte. Wir entnehmen dieser Unterredung folgende Ausführungen:

1. Frage: Reichsjugendführer, durch die grundsätzlichen Ausführungen des Reichs- erziehnngsministers über die NS-Jugendorgani- sation und durch die Ankündigung eines Staatsjugendtages ist die Hitler-Jugend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses ge­rückt. Es wäre darum vielleicht gerade heute an­gebracht, dah Sie, Reichsjngendsiihrer, mit grund­sätzlichen Ausführungen über den Sinn und das Wesen der Hitler-Jugend-Arbeit dieser interessier­te« Oessentlichkeit auch die Möglichkeit geben, die Haltung und die sich daraus folgernden An­sprüche der NS-Jugendorganisation zu verstehen und innerlich anzuerkennen. Vielleicht kommen Sie in diesem Zusammenhange auch gleichzeitig auf Ihre Stellung zur Einrichtung des Staats­jugendtages zu sprechen?

Antwort: Die Bedeutung des Staats­jugendtages beruht darauf, daß durch ihn die Hitler-Jugend als gleichberechtigter Erzie- hunasfaktor neben Elternhaus und Schule anerkannt wird. Damit hat sich der Siaat nunmehr offiziell zu einem Erziehungs- vrinzip bekannt, das wohl das revolutionärste ist, das wir kennen. Es gab wenig Ideen, die so umstritten waren, wie die der Selbst­führung der Jugend. Es gibt aber weder in der Geschichte der Pädagogik, noch in der der Jugendbewegungen einen so vollkommenen Sieg eines Führungsprinzips, wie den des Selbstsührungs-Gedankens derHitler-Iugend. Die nach diesem Grundsatz geführten Millionen deutscher Jugendlicher sind kein Hirngespinst, sondern eine Tatsache. Es war selbstver­ständlich, daß der Staat Adolf Hitlers diese Tatsache anerkennen würde, nachdem der Führer selbst durch seinen GrundsatzJu­gend muß von Jugend geführt werden", sie Voraussetzung der national­sozialistischen Jugendbewegung geschaffen hat.

Ich begrüße deshalb die Einrichtung eines Staatsjugendtages und sehe in ihm die Mög­lichkeit, gewisse Spannungen auszugleichen, die sich im Laufe der Zeit zwischen Eltern­haus, Schule und Hitler-Jugend hätten ent­wickeln können, wenn die Jugend nicht nun endlich den notwendigen zeitlichen Raum für die Durchführung ihrer Aufgaben zuerkannt bekommen hätte. Die Arbeit der Hitler- Jugend wird aber auch heute noch immer unterschätzt. Sie besteht nicht darin, den Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren ein besseres oder schlechteres Marschierenkönnen beizubringen; das Wesen der Hitler-Iugend- Erziehung ist nicht der Drill, sondern die weltanschauliche Bildung, wobei wir aller­dings unter Bildung für unsere Weltanschau­ung nicht etwas rein Geistiges verstehen, son­dern Körper, Seele und Geist als Einheit fühlen.

Wir sind die große Schule der Charakterbildung,

in diesem Bewußtsein schreiben wir das Wort Körpererziehung" groß. Der Staatsjugend­tag schafft endlich die Möglichkeit, das Herumsitzen in der Schule durch ein Leben der Bewegung auszugleichen. Es ist selbst­verständlich, daß die Hauptaufgabe der näch­sten Wochen für meine Mitarbeiter und mich darin besteht, die Voraussetzungen für eine Beteiligung der deut­schen Iungarbeiterschast am Staatsjugendtag zu schaffen. Es steht für mich absolut fest, oatz diese Beteiligung gelingen wird.

2. Frage: In der Oessentlichkeit ist mit der Ernennung des Reichserziehungsministers und der bevorstehenden Einrichtung des Staatsjugendtages die Frage ausgetaucht, ob nicht in absehbarer Zeit auch die Einrichtung eines Reichs­jugendministeriums bevorsteht. Was würde» Sie sich von dieser Einrichtung für die Hitler-Jugend einerseits und den Staat anderer­seits versprechen?

Aus welchen Erwägungen heraus lehnen Sie die Einrichtung eines solchen Ministeriums ab?

Antwort: Um diese Frage beantworten zu können, muß ich bekennen, daß ich ein grundsätzlicher Gegner jeder Verschmelzung von Iugendfüh- rungundMinisterium bin. Der Füh­rer selbst hat vor Jahresfrist, als wir uns über diese Frage unterhielten, meinen Stand­punkt besonders anerkannt, indem er die neue DienststelleIugendführer des DeutschenReiches" nicht in ein Mini­sterium einbaute. Der Gedanke eines Reichs­jugendministeriums ist daher durchaus ab­wegig. Die Aufgaben einer solchen Stelle

würden sich in garnichts von denen der heu­tigen Reichsjugendführung unterscheiden. Diese aber ist heute schon die maßgebende Behörde für alle Fragen der Iugenoführung und Jugendorganisation.

3. Frage : Wäre es nicht eine gerechte Lösung, wenn bei einer Einstellung in den Staats­dienst, wie auch bei einer Versetzung in der Schulzeit und beim Erlangen der Hochschulreife nicht nur das Leistungszeugnis, sondern vor allem auch die charakterlich« Beurteilung der zuständigen HJ.-Dienststelle ausschlaggebend ist?

Antwort: Selbstverständlich mühte der Hitler-Jugend-Führer bei allen diesen Fra-

London, 1. Zuli.

Zwischen der deutschen Regierung und der eng­lischen Regierung ist folgendes Abkommen ge­schlossen worden:

Beide Regierungen erstreben eine Zusammen­arbeit, um praktische Mittel zur Beseitigung aller zwischen beiden Ländern etwa entstehenden fi­nanzielle» und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu finden, mit besonderer Rücksicht auf die gegen­wärtigen Transserschwierigkeiten Deutschlands. Die Regierung des Vereinigten Königreiches er­kennt an, dah eine vorübergehende Erleichterung der äußeren Schuldenlast Deutschlands dazu helfen soll, den Devisenbestand Deutschlands zu stärken.

Die Berliner Transserkonserenz hat am 29. Mai 1934 eine Verlautbarung veröffentlicht, in der das von der Reichsbank den lang- und mittel­fristigen Gläubigern Deutschlands gemachte An­gebot wiedergegeben ist.

Die Vertreter des Vereinigten Königreiches auf dieser Konferenz haben sich bereiterklärt, die An­nahme des vorstehend erwähnten Angebots unter gewissen Bedingungen zu empfehlen.

Beide Regierungen erkennen den allgemeinen Grundsatz an, dah ein Schuldnerland seine äuße­ren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Waren und Diensten gegenüber an­deren Ländern erfüllen kann. Da in dem Ver­einigten Königreich für die hauptsächlichen deut­schen Ausfuhrwaren keine Einfuhrbeschränkungen bestehen, ist der Wert der deutschen Ausfuhr nach dem Vereinigten Königreich während des am 31. März 1934 abgeschlossenen Jahres gestiegen, während der Gesamtwert der deutschen Ausfuhr nach der übrigen Welt gefallen ist.

Die Handelsbilanz zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für Deutschland ständig günstig gewesen. Es ist der ernste Wunsch beider Regierungen, die Handels- und Finanz­beziehungen zwischen beiden Ländern freund­schaftlichst und auf der Grundlage der Elerch- behandlung fortzusetzen und den Umfang des bei­derseitigen Handels ausrechtzuerhalten und so­bald wie möglich zu steigern. Infolgedessen haben die hierzu von der deutschen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches ge­bührend bevollmächtigten Unterzeichneten nach­stehendes vereinbart.

Artikel 1: Diese Vereinbarung läht das deutsche Kreditabkommen 1934 und das deutsche Kreditabkommen für öffentliche Schuldner 1934 unberührt.

Artikel 2: Die Deutsche Regierung wird der Bank von England die Psund-Sterling-Veträge zur Verfügung stellen, aus denen für Rechnung der Deutschen Regierung alle zwischen dem 1. Zuli 1934 und dem 31. Dezember 1934 fällig werdenden Zinsscheine der 7prozentigen deut­schen äuheren Anleihen von 1924 und der b^äprozentigen Anleihe des Deut­schen Reiche» 1930 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar darnach bei der Einreichung ge­kauft werden sollen. Dies gilt nur für die Zins­scheine von Stücken für die der Bank von Eng­land der Nachweis erbracht worden ist, daß sie am IS. Juni 1934 britischen Inhabern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten. Der Kaufpreis soll 109 Prozent des Nennwertes dieses Zinsscheines betragen. Die Bezahlung des Kaufpreises oder. falls der Zinsschein in fremder Währung zahlbar ist, des Gegenwertes in Pfund-Sterling soll bei der Bank von England erfolgen. Für die Zwecke dieser Ankäufe sollen die Zinsscheine der S^pro- zentigen Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 zahlbar im Nennwert der Währung, auf die sie

gen gehört werden. Einige Länderministerien haben bereits von sich aus verfügt, daß zum Beispiel für die Erlangung der Berechtigung zum Hochschulstudium nach abgeschlossenem Abiturienten-Examen der HJ.-Führer ein Führungszeugnis der betreffenden Jugend­lichen abgibt, was natürlich bei solchen Per­sonen, die in den Staatsdienst eintreten wollen, von entscheidender Bedeutung ist. Der Erlaß des Reichsinnenministeriums hat hier leider eine Lücke gelassen, die aber nun durch den neuen zuständigen Reichsminister Bern­hard Rüst ausgefüllt werden wird. Wo ich es irgend kann, versuche ich auch rückwirkend alle Härten auszugleichen, die Angehörigen der nationalsozialistischen Jugendorgani­sation im bisherigen Vollzug der Berech- tigungs-Erlangung zum Hochschulstudium zu­gefügt wurden.

4. Frage: Welche Folgerungen entstehen durch die, aus dem Verlauf des Reichsberufswett- kampfes gewonnenen Eindrücke und Erkenntnisse

lautet, und nicht als zahlbar in Gold angesehen werden, unbeschadet der Rechte der Stücke-Jnhaber, die ihre Zinsscheine nicht zum Ankauf einreichen.

Artikel 3: Was die übrigen Mittel- und langfristigen Schulden, die nicht in Artikel 2 dieser Vereinbarung näher bezeichnet sind, angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des Angebotes der Reichsbank, wie es in der Verlautbarung der Berliner Transfer- Konferenz vom 29. Mai 1934 niedergelegt wurde, für alle Zins-, Dividenden- und sonstigen regel­mäßig wiederkehrenden Zahlungen ähnlicher Natur, unabhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden, gelten, soweit es sich dabei um Anlagen handelt, für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist daß sie am 18. Juni 1934 britischen Inhabern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten.

Wenn jedoch die deutsche Regierung mit irgend­einem Eläubigerland eine Vereinbarung treffen sollte, durch die den in diesem Lande ansässigen Gläubigern, in bezug auf die Nichtreichsanleihen eine günstigere Regelung gewährt wird, soll es den britischen Gläubigern freistehen, einen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung der ihnen am 15. Juni 1934 gehörenden Anlagen geltend zu machen. Sollte ein solcher Anspruch erhoben wer­den, so soll die Anwendung dieser Bestimmung durch eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches auf der Grundlage der Gleich- be Handlung geregelt werden, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich irgendwelcher Vorteile, die Deutschland von einem anderen Gläubigerlande erhält, verglichen mit irgendwelchen Vorteilen, die Deutschland von dem Vereinigten Königreich erhält.

Artikel 4:Britische Inhaber" im Sinne dieses Abkommens sind

Berlin, 4. Juli.

Der Chef des Stabes der SA., Lutze, gibt folgenden Befehl bekannt:

In Abänderung aller in nachstehenden Ange­legenheiten bisher örtlich gegebenen Befehle ordne ich folgendes an:

1. Der für die SA. befohlene Urlaub bleibt in volldm Umfang bestehen. Das Tragen des SA.- Dienstanzugs in dieser Zeit ist soweit gestattet, wie es der Urlaubsbesehl im allgemeinen zuge­lassen hat.

Es ist schleunigst Sorge dafür zu tragen, dah die Ehrendolche durch Abschleifen des Namens des Verräters an unserem Führer Adolf Hitler gereinigt werden. Diese Dolche können als Dienstdolche von der SA. weiter getragen «erden.

2. Die SA.-Führer vom Standartenführer ein- schliehlich auswärts geben ihre genauen Anschrif­ten, wo sie jederzeit zu erreichen sind, bei ihren Gruppen bzw. Obergruppen schriftlich an. Die geplanten Urlaubsreifen innerhalb Deutschlands können angetreten werden.

3. Die Teilnahme von geschlossenen SA.-Ein- heitr» in Zivil oder im Dienstanzug bei Kund-

siir die Arbeit des Sozialen Amtes der Hitler­jugend?

Antwort: Zunächst die, daß Deutsch­land seinen wirtschaftlichen Schicksalskampf nur durch eine immerwährende Steigerung seiner Qualitätsarbeit durchführen kann. Deshalb muß auch die Hitler-Jugend die Er­ziehung zum Beruf als ihre Aufgabe be­trachten und muß versuchen, durch Einwir­kung auf die Arbeitgeberschaft diesem Ge­danken Bahn zu brechen. Unternehmer, die die ihnen anvertraute Jugend lediglich als billige Arbeitskraft betrachten, sollten von der Lehrlingserziehung ausgeschaltet werden. Tatsächlich hat auch die Deutsche Arbeitsfront solchen Lehrherren, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, die Ausbildungsberech­tigung entzogen. Der Reichsberufswettkamps ist aber noch in anderer Hinsicht für uns alle bedeutungsvoll gewesen. Er war das Be­kenntnis der Jugend zum Ethos des Berufes.

(Fortsetzung auf Seite 2)

sl bezüglich aller PfiMd-Stsvling-Ausgaben oder Schulden: 1. Personen, die sich gewöhnlich im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben; 2. britische Staatsangehörige ohne Rücksicht auf den Aufenthalt; 3. Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten Königsreiches oder irgendeines anderen Gebietes eingetragen sind, das unter der Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Dominien, Kaisers von Indien oder unter der Souveränität, dem Pro­tektorat oder dem Mandat Seiner Majestät steht; 4 Personen, die unter dem Schutze Seiner Majestät stehen und sich gewöhnlich im Vereinigten König­reich oder in irgendeinem anderen der vorstehend ausgezählten Gebiete aufhalten oder Geschäfts betreiben;

b) bezüglich anderer Ausgaben oder Schulden alle Personen ohne Rücksicht auf ihre Staats­angehörigkeit, die sich gewöhnlich im Vereinigten -Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben und alle Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten Königreiches eingetragen sind.

Artikel 8: Die Regierung des vereinigten Königreiches wird während der Dauer des Ab­kommens von den ihr durch denvsbts Olsaring Oküoss anä Import lisstriotiovs Lot" gegebenen Vollmachten Deutschland gegenüber keinen Ge­brauch machen.

Artikel 8: Dieses Abkommen tritt mit Wir­kung vom 1. Juli 1934 in Kraft und gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Geschehen in London am 4. Juli 1933 in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache.

Für die deutsche Regierung:

Hoesch Verger

Für die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland:

F. W. Leith-Ross S. D. Waley

gedungen aller Art während der llrlanbszeit ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die zuständigen Führer der Gruppen bzw. dort, wo Gruppenführer nicht eingesetzt sind, durch die von mir kommissarisch beauftragten Führer gestattet.

Der Chef des Stabes: gez.: Lutze.

Killingei" aus der Haft entlassen

Dresden, 4. Juli.

Um den völlig haltlosen Gerüchten über die Verhaftung bzw. Erschießung des früheren Füh­rers der SA.-Obergruppe IV, v. Killinger, entgegenzutreten, veröffentlicht die Pressestelle des SS.-Oberabschnittes Mitte folgende Erklä­rung:

Der früherer Führer der SA.-Obergruppe IV, v. Killinger, wurde am Sonntag, 1. Juli 1934, 14.30 Uhr, im Auftrage des politischen Polizei­kommandeurs der Länder wegen Verdachts des Hoch- und Landesverrates verhaftet und dem Konzentrationslager Hohnstein zugeführt. Nach neuerlicher Weisung wird von Killinger wieder auf freien Fuß gesetzt, von einer weiteren Ver­wendung als SA.-Führer jedoch Abstand ge­nommen.

Haatsttotwe/tc/

Hütet eure Zungen! Die Machen­schaften eines Schleichers.

L. Vremen, 5. Juli 1934.

Es vergeht kein Tag seit dem 2. Juli, an dem nicht telefonische Anrufe uns erreichen, warum wir die Erschießung dieser oder jener Persönlich­keit nicht veröffentlichen. An den Vierbänken er­zählt man sich die abenteuerlichsten Geschichten und spricht von einer dreistelligen Totenliste. All' diesenBesorgten" und Wißbegierigen sei an dieser Stelle gesagt, daß, wenn einmal später zur gegebenen Zeit ein abschließender Bericht über die Revolte herauskommt, man sich wundern wird, wie klein der Kreis der Verschwörer ge­wesen ist, den die härteste Strafe getroffen hat. Der nationalsozialistische deutsche Staat kennt keine bolschewistischen Methoden, alles wähl- und quallos niederzumetzeln, was ihm bei irgend einer Gelegenheit unter die Finger kommt. Er hat auch in diesen schweren Tagen vollkommenste Ruhe bewahrt und gerechte Strafen nur dort ver­hängt, wo sie nötig gewesen waren. Die Ge­rüchte, daß man fast alle führenden Politiker des alten Systems entweder verhaftet oder erschossen hätte, find aus der Luft gegriffen. Wir nehmen in unserem Staate nicht Rache, sondern üben nur Gerechtigkeit. Wer freilich in dem landes- verräterischen Komplott führend verwickelt war, dem hat dieser Verrat Kopf und Kragen gekostet. Diese Verräter sind oft genug gewarnt worden. Erst vor Wochen, als der Führer in Berlin zu den nationalsozialistischen Schriftleitern sprach, er­klärte er ausdrücklich, daß jedem, der den leisesten Versuch des Landes- und Hochverrates unter­nehme, der Kopf vor die Füße gelegt werde.

Das ist eben, wie am Dienstag in der Kabinettssitzung festgelegt wurde, Staatsnotwehr und alle Maßnahmen, die in dieser Hinsicht ge­troffen werden, entspringen der staatsmännischen Pflicht. Staatsnotwehr ist aber gleichzeitig die Notwehr des gesamten Volkes gegen Elemente, die das Volk ins Unglück stürzen wollen. In dieser Notwehr müssen sich also Führer und Volk vollkommen einig sein. Das bedingt seitens der gesamten Bevölkerung strengste Disziplin. Unter Disziplin verstehen wir auch größte Zu­rückhaltung in allen Aeußerungen, damit alle Maßnahmen, die der Stäat zur Sicherung der öffentlichen Ordnung durchführt, keinerlei Hem­mungen unterworfen werden können. Wenn daher der Staat die Wißbegierde mancher Kreise nicht in dem Maße erfüllen kann, wie diese Kreise es gern wünschen, dann handelt der Staat eben­falls im Rahmen der Staatsnotwehr, denn er will eine künstlich erzeugte nachträgliche Panik­stimmung aus alle Fälle vermeiden. Derselben straffen Disziplin hat sich auch, und in er­höhtem Maße sogar, die Pressezu unterwerfen. Sie kann und darf in solchen Zeiten nicht verant­wortungslos jede Nachricht abdrucken, selbst dann nicht, wenn man sie deshalb mit Vorwürfen über­häuft, daß sie angeblich etwas verschweigen will. Höher als das Privatinteresse der Zeitung und des einzelnen stehen die Belange des Staates. Der Staat allein, d. h. also die verantwortliche Reichsstelle, entscheidet, was zur Veröffentlichung im Staatsinteresse nützlich ist, oder was schaden könnte. Außerordentliche Zeiten verlangen außer­ordentliche und stärkste Disziplin. Die innere Größe eines Volkes offenbart sich am besten in solchen Zeiten. Im Schweigen zur rechten Zeit zeigt sich staatspolitisches Denken und Han­deln, zeigt sich die gute politische Kinderschule, die der Staatsbürger genossen hat. Nur Schwätzer, Wichtigtuer und Sensationslüsterne, die nicht wissen, was sie sich und dem Staate schuldig sind, können in solchen Zeiten sich über Dinge, die sie nicht verstehen, ein Urteil anmaßen. Wenn sie auch große Narren sind, so sind sie doch in ihrer Narrheit der Allgemeinheit gefährlich, denn ein Narr macht tausend andere. Also muß man sie dahin bringen, wo sie ungefährlich sind. Jedem Deutschen aber, der mit gesundem Menschen-

yilAt »es sonst Nettes.»

Neue Entlassungen in Memel

Die Kabinettskrise in Japan

Snowden gegen Macdonald

Speicher (Frankreich) gewinnt die erste Etappe derTour de France"

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Transserabkommen in London abgeschlossen

Erklärungen der deutschen und der englischen Regierung

Eine Anordnung des Ehess des Stabes

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