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Nr. 183 / 3. Vierteljahr
Donnerstag, 3.Juli
Einzelpreis is Npf.
Die Hitler-Jugend ist die große Schule der Charakterbildung
Unterredung mit dem Neichsjugendführe
(Eigener Ssriekt ctsr „Sremsr Leitung")
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Der Iugendführer des deutschen Reiches, Baldur v. Schirach, gewährte unserem Redaktionsmitglied Hans Walter Berg eine Unterredung, in der er sich zu den verschiedenen grundsätzlichen Fragen, die heute die Hitler- Jugend und darüber hinaus auch die Eltern und Erzieher bewegen, äußerte. Wir entnehmen dieser Unterredung folgende Ausführungen:
1. Frage: Reichsjugendführer, durch die grundsätzlichen Ausführungen des Reichs- erziehnngsministers über die NS-Jugendorgani- sation und durch die Ankündigung eines Staatsjugendtages ist die Hitler-Jugend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Es wäre darum vielleicht gerade heute angebracht, dah Sie, Reichsjngendsiihrer, mit grundsätzlichen Ausführungen über den Sinn und das Wesen der Hitler-Jugend-Arbeit dieser interessierte« Oessentlichkeit auch die Möglichkeit geben, die Haltung und die sich daraus folgernden Ansprüche der NS-Jugendorganisation zu verstehen und innerlich anzuerkennen. Vielleicht kommen Sie in diesem Zusammenhange auch gleichzeitig auf Ihre Stellung zur Einrichtung des Staatsjugendtages zu sprechen?
Antwort: Die Bedeutung des Staatsjugendtages beruht darauf, daß durch ihn die Hitler-Jugend als gleichberechtigter Erzie- hunasfaktor neben Elternhaus und Schule anerkannt wird. Damit hat sich der Siaat nunmehr offiziell zu einem Erziehungs- vrinzip bekannt, das wohl das revolutionärste ist, das wir kennen. Es gab wenig Ideen, die so umstritten waren, wie die der Selbstführung der Jugend. Es gibt aber weder in der Geschichte der Pädagogik, noch in der der Jugendbewegungen einen so vollkommenen Sieg eines Führungsprinzips, wie den des Selbstsührungs-Gedankens derHitler-Iugend. Die nach diesem Grundsatz geführten Millionen deutscher Jugendlicher sind kein Hirngespinst, sondern eine Tatsache. Es war selbstverständlich, daß der Staat Adolf Hitlers diese Tatsache anerkennen würde, nachdem der Führer selbst durch seinen Grundsatz „Jugend muß von Jugend geführt werden", sie Voraussetzung der nationalsozialistischen Jugendbewegung geschaffen hat.
Ich begrüße deshalb die Einrichtung eines Staatsjugendtages und sehe in ihm die Möglichkeit, gewisse Spannungen auszugleichen, die sich im Laufe der Zeit zwischen Elternhaus, Schule und Hitler-Jugend hätten entwickeln können, wenn die Jugend nicht nun endlich den notwendigen zeitlichen Raum für die Durchführung ihrer Aufgaben zuerkannt bekommen hätte. Die Arbeit der Hitler- Jugend wird aber auch heute noch immer unterschätzt. Sie besteht nicht darin, den Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren ein besseres oder schlechteres Marschierenkönnen beizubringen; das Wesen der Hitler-Iugend- Erziehung ist nicht der Drill, sondern die weltanschauliche Bildung, wobei wir allerdings unter Bildung für unsere Weltanschauung nicht etwas rein Geistiges verstehen, sondern Körper, Seele und Geist als Einheit fühlen.
Wir sind die große Schule der Charakterbildung,
in diesem Bewußtsein schreiben wir das Wort „Körpererziehung" groß. Der Staatsjugendtag schafft endlich die Möglichkeit, das Herumsitzen in der Schule durch ein Leben der Bewegung auszugleichen. Es ist selbstverständlich, daß die Hauptaufgabe der nächsten Wochen für meine Mitarbeiter und mich darin besteht, die Voraussetzungen für eine Beteiligung der deutschen Iungarbeiterschast am Staatsjugendtag zu schaffen. Es steht für mich absolut fest, oatz diese Beteiligung gelingen wird.
2. Frage: In der Oessentlichkeit ist mit der Ernennung des Reichserziehungsministers und der bevorstehenden Einrichtung des Staatsjugendtages die Frage ausgetaucht, ob nicht in absehbarer Zeit auch die Einrichtung eines Reichsjugendministeriums bevorsteht. Was würde» Sie sich von dieser Einrichtung für die Hitler-Jugend einerseits und den Staat andererseits versprechen?
Aus welchen Erwägungen heraus lehnen Sie die Einrichtung eines solchen Ministeriums ab?
Antwort: Um diese Frage beantworten zu können, muß ich bekennen, daß ich ein grundsätzlicher Gegner jeder Verschmelzung von Iugendfüh- rungundMinisterium bin. Der Führer selbst hat vor Jahresfrist, als wir uns über diese Frage unterhielten, meinen Standpunkt besonders anerkannt, indem er die neue Dienststelle „Iugendführer des DeutschenReiches" nicht in ein Ministerium einbaute. Der Gedanke eines Reichsjugendministeriums ist daher durchaus abwegig. Die Aufgaben einer solchen Stelle
würden sich in garnichts von denen der heutigen Reichsjugendführung unterscheiden. Diese aber ist heute schon die maßgebende Behörde für alle Fragen der Iugenoführung und Jugendorganisation.
3. Frage : Wäre es nicht eine gerechte Lösung, wenn bei einer Einstellung in den Staatsdienst, wie auch bei einer Versetzung in der Schulzeit und beim Erlangen der Hochschulreife nicht nur das Leistungszeugnis, sondern vor allem auch die charakterlich« Beurteilung der zuständigen HJ.-Dienststelle ausschlaggebend ist?
Antwort: Selbstverständlich mühte der Hitler-Jugend-Führer bei allen diesen Fra-
London, 1. Zuli.
Zwischen der deutschen Regierung und der englischen Regierung ist folgendes Abkommen geschlossen worden:
Beide Regierungen erstreben eine Zusammenarbeit, um praktische Mittel zur Beseitigung aller zwischen beiden Ländern etwa entstehenden finanzielle» und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu finden, mit besonderer Rücksicht auf die gegenwärtigen Transserschwierigkeiten Deutschlands. Die Regierung des Vereinigten Königreiches erkennt an, dah eine vorübergehende Erleichterung der äußeren Schuldenlast Deutschlands dazu helfen soll, den Devisenbestand Deutschlands zu stärken.
Die Berliner Transserkonserenz hat am 29. Mai 1934 eine Verlautbarung veröffentlicht, in der das von der Reichsbank den lang- und mittelfristigen Gläubigern Deutschlands gemachte Angebot wiedergegeben ist.
Die Vertreter des Vereinigten Königreiches auf dieser Konferenz haben sich bereiterklärt, die Annahme des vorstehend erwähnten Angebots unter gewissen Bedingungen zu empfehlen.
Beide Regierungen erkennen den allgemeinen Grundsatz an, dah ein Schuldnerland seine äußeren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Waren und Diensten gegenüber anderen Ländern erfüllen kann. Da in dem Vereinigten Königreich für die hauptsächlichen deutschen Ausfuhrwaren keine Einfuhrbeschränkungen bestehen, ist der Wert der deutschen Ausfuhr nach dem Vereinigten Königreich während des am 31. März 1934 abgeschlossenen Jahres gestiegen, während der Gesamtwert der deutschen Ausfuhr nach der übrigen Welt gefallen ist.
Die Handelsbilanz zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für Deutschland ständig günstig gewesen. Es ist der ernste Wunsch beider Regierungen, die Handels- und Finanzbeziehungen zwischen beiden Ländern freundschaftlichst und auf der Grundlage der Elerch- behandlung fortzusetzen und den Umfang des beiderseitigen Handels ausrechtzuerhalten und sobald wie möglich zu steigern. Infolgedessen haben die hierzu von der deutschen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches gebührend bevollmächtigten Unterzeichneten nachstehendes vereinbart.
Artikel 1: Diese Vereinbarung läht das deutsche Kreditabkommen 1934 und das deutsche Kreditabkommen für öffentliche Schuldner 1934 unberührt.
Artikel 2: Die Deutsche Regierung wird der Bank von England die Psund-Sterling-Veträge zur Verfügung stellen, aus denen für Rechnung der Deutschen Regierung alle zwischen dem 1. Zuli 1934 und dem 31. Dezember 1934 fällig werdenden Zinsscheine der 7prozentigen deutschen äuheren Anleihen von 1924 und der b^äprozentigen Anleihe des Deutschen Reiche» 1930 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar darnach bei der Einreichung gekauft werden sollen. Dies gilt nur für die Zinsscheine von Stücken für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist, daß sie am IS. Juni 1934 britischen Inhabern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten. Der Kaufpreis soll 109 Prozent des Nennwertes dieses Zinsscheines betragen. Die Bezahlung des Kaufpreises oder. falls der Zinsschein in fremder Währung zahlbar ist, des Gegenwertes in Pfund-Sterling soll bei der Bank von England erfolgen. Für die Zwecke dieser Ankäufe sollen die Zinsscheine der S^pro- zentigen Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 zahlbar im Nennwert der Währung, auf die sie
gen gehört werden. Einige Länderministerien haben bereits von sich aus verfügt, daß zum Beispiel für die Erlangung der Berechtigung zum Hochschulstudium nach abgeschlossenem Abiturienten-Examen der HJ.-Führer ein Führungszeugnis der betreffenden Jugendlichen abgibt, was natürlich bei solchen Personen, die in den Staatsdienst eintreten wollen, von entscheidender Bedeutung ist. Der Erlaß des Reichsinnenministeriums hat hier leider eine Lücke gelassen, die aber nun durch den neuen zuständigen Reichsminister Bernhard Rüst ausgefüllt werden wird. Wo ich es irgend kann, versuche ich auch rückwirkend alle Härten auszugleichen, die Angehörigen der nationalsozialistischen Jugendorganisation im bisherigen Vollzug der Berech- tigungs-Erlangung zum Hochschulstudium zugefügt wurden.
4. Frage: Welche Folgerungen entstehen durch die, aus dem Verlauf des Reichsberufswett- kampfes gewonnenen Eindrücke und Erkenntnisse
lautet, und nicht als zahlbar in Gold angesehen werden, unbeschadet der Rechte der Stücke-Jnhaber, die ihre Zinsscheine nicht zum Ankauf einreichen.
Artikel 3: Was die übrigen Mittel- und langfristigen Schulden, die nicht in Artikel 2 dieser Vereinbarung näher bezeichnet sind, angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des Angebotes der Reichsbank, wie es in der Verlautbarung der Berliner Transfer- Konferenz vom 29. Mai 1934 niedergelegt wurde, für alle Zins-, Dividenden- und sonstigen regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen ähnlicher Natur, unabhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden, gelten, soweit es sich dabei um Anlagen handelt, für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist daß sie am 18. Juni 1934 britischen Inhabern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten.
Wenn jedoch die deutsche Regierung mit irgendeinem Eläubigerland eine Vereinbarung treffen sollte, durch die den in diesem Lande ansässigen Gläubigern, in bezug auf die Nichtreichsanleihen eine günstigere Regelung gewährt wird, soll es den britischen Gläubigern freistehen, einen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung der ihnen am 15. Juni 1934 gehörenden Anlagen geltend zu machen. Sollte ein solcher Anspruch erhoben werden, so soll die Anwendung dieser Bestimmung durch eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches auf der Grundlage der Gleich- be Handlung geregelt werden, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich irgendwelcher Vorteile, die Deutschland von einem anderen Gläubigerlande erhält, verglichen mit irgendwelchen Vorteilen, die Deutschland von dem Vereinigten Königreich erhält.
Artikel 4: „Britische Inhaber" im Sinne dieses Abkommens sind
Berlin, 4. Juli.
Der Chef des Stabes der SA., Lutze, gibt folgenden Befehl bekannt:
In Abänderung aller in nachstehenden Angelegenheiten bisher örtlich gegebenen Befehle ordne ich folgendes an:
1. Der für die SA. befohlene Urlaub bleibt in volldm Umfang bestehen. Das Tragen des SA.- Dienstanzugs in dieser Zeit ist soweit gestattet, wie es der Urlaubsbesehl im allgemeinen zugelassen hat.
Es ist schleunigst Sorge dafür zu tragen, dah die Ehrendolche durch Abschleifen des Namens des Verräters an unserem Führer Adolf Hitler gereinigt werden. Diese Dolche können als Dienstdolche von der SA. weiter getragen «erden.
2. Die SA.-Führer vom Standartenführer ein- schliehlich auswärts geben ihre genauen Anschriften, wo sie jederzeit zu erreichen sind, bei ihren Gruppen bzw. Obergruppen schriftlich an. Die geplanten Urlaubsreifen innerhalb Deutschlands können angetreten werden.
3. Die Teilnahme von geschlossenen SA.-Ein- heitr» in Zivil oder im Dienstanzug bei Kund-
siir die Arbeit des Sozialen Amtes der Hitlerjugend?
Antwort: Zunächst die, daß Deutschland seinen wirtschaftlichen Schicksalskampf nur durch eine immerwährende Steigerung seiner Qualitätsarbeit durchführen kann. Deshalb muß auch die Hitler-Jugend die Erziehung zum Beruf als ihre Aufgabe betrachten und muß versuchen, durch Einwirkung auf die Arbeitgeberschaft diesem Gedanken Bahn zu brechen. Unternehmer, die die ihnen anvertraute Jugend lediglich als billige Arbeitskraft betrachten, sollten von der Lehrlingserziehung ausgeschaltet werden. Tatsächlich hat auch die Deutsche Arbeitsfront solchen Lehrherren, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, die Ausbildungsberechtigung entzogen. Der Reichsberufswettkamps ist aber noch in anderer Hinsicht für uns alle bedeutungsvoll gewesen. Er war das Bekenntnis der Jugend zum Ethos des Berufes.
(Fortsetzung auf Seite 2)
sl bezüglich aller PfiMd-Stsvling-Ausgaben oder Schulden: 1. Personen, die sich gewöhnlich im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben; 2. britische Staatsangehörige ohne Rücksicht auf den Aufenthalt; 3. Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten Königsreiches oder irgendeines anderen Gebietes eingetragen sind, das unter der Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Dominien, Kaisers von Indien oder unter der Souveränität, dem Protektorat oder dem Mandat Seiner Majestät steht; 4 Personen, die unter dem Schutze Seiner Majestät stehen und sich gewöhnlich im Vereinigten Königreich oder in irgendeinem anderen der vorstehend ausgezählten Gebiete aufhalten oder Geschäfts betreiben;
b) bezüglich anderer Ausgaben oder Schulden alle Personen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, die sich gewöhnlich im Vereinigten -Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben und alle Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten Königreiches eingetragen sind.
Artikel 8: Die Regierung des vereinigten Königreiches wird während der Dauer des Abkommens von den ihr durch den „vsbts Olsaring Oküoss anä Import lisstriotiovs Lot" gegebenen Vollmachten Deutschland gegenüber keinen Gebrauch machen.
Artikel 8: Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1934 in Kraft und gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Geschehen in London am 4. Juli 1933 in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache.
Für die deutsche Regierung:
Hoesch Verger
Für die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland:
F. W. Leith-Ross S. D. Waley
gedungen aller Art während der llrlanbszeit ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die zuständigen Führer der Gruppen bzw. dort, wo Gruppenführer nicht eingesetzt sind, durch die von mir kommissarisch beauftragten Führer gestattet.
Der Chef des Stabes: gez.: Lutze.
Killingei" aus der Haft entlassen
Dresden, 4. Juli.
Um den völlig haltlosen Gerüchten über die Verhaftung bzw. Erschießung des früheren Führers der SA.-Obergruppe IV, v. Killinger, entgegenzutreten, veröffentlicht die Pressestelle des SS.-Oberabschnittes Mitte folgende Erklärung:
Der früherer Führer der SA.-Obergruppe IV, v. Killinger, wurde am Sonntag, 1. Juli 1934, 14.30 Uhr, im Auftrage des politischen Polizeikommandeurs der Länder wegen Verdachts des Hoch- und Landesverrates verhaftet und dem Konzentrationslager Hohnstein zugeführt. Nach neuerlicher Weisung wird von Killinger wieder auf freien Fuß gesetzt, von einer weiteren Verwendung als SA.-Führer jedoch Abstand genommen.
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Hütet eure Zungen! — Die Machenschaften eines Schleichers.
L. Vremen, 5. Juli 1934.
Es vergeht kein Tag seit dem 2. Juli, an dem nicht telefonische Anrufe uns erreichen, warum wir die Erschießung dieser oder jener Persönlichkeit nicht veröffentlichen. An den Vierbänken erzählt man sich die abenteuerlichsten Geschichten und spricht von einer dreistelligen Totenliste. All' diesen „Besorgten" und Wißbegierigen sei an dieser Stelle gesagt, daß, wenn einmal später zur gegebenen Zeit ein abschließender Bericht über die Revolte herauskommt, man sich wundern wird, wie klein der Kreis der Verschwörer gewesen ist, den die härteste Strafe getroffen hat. Der nationalsozialistische deutsche Staat kennt keine bolschewistischen Methoden, alles wähl- und quallos niederzumetzeln, was ihm bei irgend einer Gelegenheit unter die Finger kommt. Er hat auch in diesen schweren Tagen vollkommenste Ruhe bewahrt und gerechte Strafen nur dort verhängt, wo sie nötig gewesen waren. Die Gerüchte, daß man fast alle führenden Politiker des alten Systems entweder verhaftet oder erschossen hätte, find aus der Luft gegriffen. Wir nehmen in unserem Staate nicht Rache, sondern üben nur Gerechtigkeit. Wer freilich in dem landes- verräterischen Komplott führend verwickelt war, dem hat dieser Verrat Kopf und Kragen gekostet. Diese Verräter sind oft genug gewarnt worden. Erst vor Wochen, als der Führer in Berlin zu den nationalsozialistischen Schriftleitern sprach, erklärte er ausdrücklich, daß jedem, der den leisesten Versuch des Landes- und Hochverrates unternehme, der Kopf vor die Füße gelegt werde.
Das ist eben, wie am Dienstag in der Kabinettssitzung festgelegt wurde, Staatsnotwehr und alle Maßnahmen, die in dieser Hinsicht getroffen werden, entspringen der staatsmännischen Pflicht. Staatsnotwehr ist aber gleichzeitig die Notwehr des gesamten Volkes gegen Elemente, die das Volk ins Unglück stürzen wollen. In dieser Notwehr müssen sich also Führer und Volk vollkommen einig sein. Das bedingt seitens der gesamten Bevölkerung strengste Disziplin. Unter Disziplin verstehen wir auch größte Zurückhaltung in allen Aeußerungen, damit alle Maßnahmen, die der Stäat zur Sicherung der öffentlichen Ordnung durchführt, keinerlei Hemmungen unterworfen werden können. Wenn daher der Staat die Wißbegierde mancher Kreise nicht in dem Maße erfüllen kann, wie diese Kreise es gern wünschen, dann handelt der Staat ebenfalls im Rahmen der Staatsnotwehr, denn er will eine künstlich erzeugte nachträgliche Panikstimmung aus alle Fälle vermeiden. Derselben straffen Disziplin hat sich auch, und in erhöhtem Maße sogar, die Pressezu unterwerfen. Sie kann und darf in solchen Zeiten nicht verantwortungslos jede Nachricht abdrucken, selbst dann nicht, wenn man sie deshalb mit Vorwürfen überhäuft, daß sie angeblich etwas verschweigen will. Höher als das Privatinteresse der Zeitung und des einzelnen stehen die Belange des Staates. Der Staat allein, d. h. also die verantwortliche Reichsstelle, entscheidet, was zur Veröffentlichung im Staatsinteresse nützlich ist, oder was schaden könnte. Außerordentliche Zeiten verlangen außerordentliche und stärkste Disziplin. Die innere Größe eines Volkes offenbart sich am besten in solchen Zeiten. Im Schweigen zur rechten Zeit zeigt sich staatspolitisches Denken und Handeln, zeigt sich die gute politische Kinderschule, die der Staatsbürger genossen hat. Nur Schwätzer, Wichtigtuer und Sensationslüsterne, die nicht wissen, was sie sich und dem Staate schuldig sind, können in solchen Zeiten sich über Dinge, die sie nicht verstehen, ein Urteil anmaßen. Wenn sie auch große Narren sind, so sind sie doch in ihrer Narrheit der Allgemeinheit gefährlich, denn ein Narr macht tausend andere. Also muß man sie dahin bringen, wo sie ungefährlich sind. Jedem Deutschen aber, der mit gesundem Menschen-
yilAt »es sonst Nettes.»
Neue Entlassungen in Memel
Die Kabinettskrise in Japan
Snowden gegen Macdonald
Speicher (Frankreich) gewinnt die erste Etappe der „Tour de France"
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Transserabkommen in London abgeschlossen
Erklärungen der deutschen und der englischen Regierung
Eine Anordnung des Ehess des Stabes
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