Acmn die Sozialdemokratie den sittlichen Einfluß der Religion ersetzen?
<Lme kriminalstatistische Untersuchung
m Gegensatz zu der Anschauung, daß die Religion ein Kulturgut von höchstem Werte für das ganze Volk sei, daß der Staat also Grund und Pflicht habe, sie zu schützen und zu pflegen, lautet der Grundsatz der Sozialdemokratie: Religion ist Privatsache. Das soll nicht nur im Sinne der Gewissensfreiheit bedeuten, daß der Staat es der persönlichen Überzeugung jedes einzelnen zu überlassen habe, ob und zu welcher Religion er sich bekennen wolle, und daß der Staat keiner Religionsübung hemmend in den Weg treten solle, sofern sie nicht gegen die Staatsgesetze verstößt; vielmehr soll der Grundsatz auch besagen, daß der Staat den Religionsgesellschaften keinerlei Förderung angedeihen lassen dürfe, ihnen vor allem keinerlei besondere Rechte einräumen und keinerlei Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln für sie machen solle, wie er dies für Schule, Kunst, Wissenschaft usw. doch tut. In der Praxis bedeutet der Grundsatz tatsächlich sehr oft Feindschaft gegen alle Religion, Kampf gegen alle bestehenden Religionsgemeinschaften. Neligions- oder mindestens Konfessionslosigkeit ist Parteisache. Die marxistische Sozialdemokratie erblickt in der Religion nur eine Illusion, eine transzendentale Widerspiegelung der jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die mit diesen selbst verschwinden werde. Sie steht die Religion für überflüssig an und behauptet, einen vollkommenen Ersatz für sie zu bieten; denn einerseits werde das, was sie auf der Erde verwirklichen werde, die Sehnsucht nach einer anderen Welt aufheben, anderseits sei sie selbst in der Lage, auch die sittlichen Wirkungen, um deretwillen der Staat die Religion sür notwendig halte, viel besser hervorzurufen als die Religion dies vermag.
Diese letztere Behauptung sucht man auch mit statistischen Beweisen zu erhärten, wie es in der Sitzung der Zweiten Kammer des sächsischen Landtages am 16. November 1911 ein sozialdemokratischer Abgeordneter unternahm. Er äußerte dort: „Den Gesetzentwurf, die Hinterbliebenen von Geistlichen betreffend, lehnen wir aus prinzipiellen Gründen ab. Sie wissen, nach unseren Grundsätzen ist Religion Privatsache. Wer das Bedürfnis nach religiösen Übungen hat, den