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desselben unterworfen. Auch ist ihre Verfassung uicht der Art, daß die große Menge ihrer Einwohner es gar zu sehr empfinden sollte in einem Freistaat zu leben. Trotz Bürgerschaft uud ihrer Vertretung durch das Kollegium der „Oberalten," und das diesem wieder sich anschließende der „Sechziger," und darauf wieder der „Hundertachtziger," thut eiu wohlweiser Senat in ihneu so ziemlich was er will uud legt nur gerade so viel Rechenschaft von seinem Regiereu ab, wie er selbst eö für gnt befindet. Wer nicht Geld und nochmals wieder Geld, und zum dritteumal Geld oder in Ermangelung dessen gar viele mächtige Vettern und Basen hat, der ist in diesen freien Städten anch uicht im Mindesten freier und hat in keiner Weise mehr Rechte, als in den meisten unserer deutscheu monarchischen Staaten. Im Gegentheil! Die Verfassungen unserer meisten cvnstitutivuelleu Staaten räumen anch den ärmercu nicht mit „Erben" angesessenen Staatsbürgern eiueu viel größeren Antheil an politischen Rechten eiu, wie dieselbe in Hamburg, Lübeck und Bremen besitzen würden. Es herrschen in Wnrtemberg und gar in Baden viel freiere Institutionen, und der Fortschritt in politischer Hinsicht macht dort sich viel geltender als in diesen Republiken. Die Censur ist daselbst lange nicht so strenge und engherzig wie hier, wo sie theils jede freimüthige Besprechung der iuneru Angelegenheiten verwehrt, als auch gar voll über uud über ängstlicher Rücksichten gegen ändere Staaten ist. Ein deutscher Gesandter braucht sich nur im Mindesten beim Senat dieser Städte zn beschweren, es habe ein ihm mißfälliger Artikel in einem Blatte derselben gestanden, und er wird sicher sein eine Genugthuung, der Censor, der solchen passiren ließ aber eine Nase zu bekommen. Dürfen doch z. B. jetzt in den Hamburger Blätteru nicht Aufrufe zu Sammlungen für einen „Bese- ler-Fonds" erlassen werden, wie es in fast allen deutschen Staaten geschieht, blos aus Furcht, der Köuig von Dänemark könne dies übel anerkennen und seine Ungnade den Hamburger Senat auf irgeud eine Art empfinden lassen. Nirgends wird man auch einen größern Nepotismus finden wie gerade hier. Der talcnt^ vollste, gebildetste junge Mann, wenn er ohne Vermögen und Protection ist, wird vergebens trachten eine Anstellung zu erhalten; dem Sohne eines Bürgermeisters oder reichen viel vermögenden Handelsherrn wird solche fast von selbst zufallen. Dabei ist hier das Gerichtsverfahren umstäudlicher und langsamer, kostspieliger und dadurch viel schlechter als wohl in irgend einem andern Lande. Oeffeutlich- keit und Mündlichkeit herrscht nur beim Handelsgerichte, sonst ist ein Verfahren wie man es an vielen Orten kaum mehr kennt und wo es noch stattfindet mit allem Eiser abzuschaffen strebt. Wer nur den geringsten Proceß ansangen will, der muß vorerst Geld, viel Geld und dann viel Zeit besitzen, sonst gebe er es nur auf, wenn er auch die gerechteste Sache hat. Alte Bocksbenteleien, wie das Mittelalter sie erfand, uusere Zeit sie aber längst als lächerlich verwarf, findet man dagegen in diesen Städten noch in Hülle und Fülle. Man sehe unter Andern die Ceremonien an, die beim Wegfahren eines Bürgermeisters, aus dem Senat statt-