Der Unfall Lisenachs an Weimar im Jahre 1741*).
Culturbild v. C. A. H. Burkhardt.
Im Jahre 1741 stand das Haus Eisenach auf zwei Augen. Der regierende Herzog Wilhelm Heinrich, dessen beide Ehen ohne männliche Nachkommen geblieben waren, ließ nicht hoffen, daß er noch einen Regierungsnachfolger erhalten werde, und schneller, als man geglaubt, ging er am 26. Juli 1741 in das bessere Jenseits. Der berechtigte Erbe des Landes Eisenach-Jena war der bekannte Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar, der nach seinen der hinterlassenen fürstlichen Wittwe, einer Tochter des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, gegebenen Versicherungen, sich in „höchste Bestürzung" über das unverhoffte Ableben des getreuen Vettern gesetzt sah. „Gott der Allmächtige, so waren seine Worte, stehe mir auch jetzo in demjenigen bei, was seine heilige Hand mir zugeworfen hat; er erleichtere die auf mich gefallene schwere Last, da ich mich willigst bis an mein Ende seiner heiligen Vorsehung überlasse."
Aber so ganz unvorbereitet war ihm bei näherer Betrachtung der Dinge dieses Erbe nicht zugefallen. Er war ein thatkräftiger, umsichtiger Monarch, Souverän im Geiste seiner Zeit, der seine fühlenden Fäden in reichem Maße gelegt hatte. Die Last der Regierung eines gleich großen Landes, wie das Weimarische mochte für ihn allerdings seine Bedenklichkeiten haben, weil er tief, auch in die kleinsten Verhältnisse einzugreifen gewohnt war. —
Wäre ein leidlicher Zustand in dem ererbten Fürstenthume gewesen, so hätte diese Erbschaft nichts auf sich gehabt. Aber Ernst August kannte die Schäden, die ihn mit Besorgniß erfüllen durften.
Der Hof war im Verhältniß zu den Revenuen des Landes in üppigem Leben befangen; das Land und die Herrschast selbst kämpften mit Sorgen, treue Diener und desgleichen gab es nach Ernst August's Meinung überhaupt wenig, wie lange sie sich auch bewährt haben mochten. Es bedürfte einer Radicalcur, wie aus seinen Dispositionen hervorging. An der Spitze des
") Vgl. Beaulieu „Ernst August", wo die Geschichte dieses Anfalls kaum berührt ist. Grenzboten l. 1876. 61