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Das englische Ministerium und Irland.
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existiren, indem man den Eigenthümer nöthigen will, sich da die Hände zu binden, wo es in seinem klaren Nachtheil ist.

Andere Reformer befürworten die gesetzliche allgemeine Einführung des in der Provinz Ulster bestehenden Gewohnheits-Pachtrechtes, Das Ulster- töngnt-riANt ist ein Herkommen, kraft dessen der abziehende Pächter sein Pachtverhältniß (oeeuMnez?) für eine gewisse Summe verkaufen kann, wenn der Grundherr nicht gegen den Nachfolger begründete Einwendungen zu machen hat. Das Geld wird also nicht etwa als Vergütung für die von dem ab­ziehenden Pächter gemachten Aufwendungen gezahlt, sondern für das Recht in das bestehende Pachtverhältniß einzutreten; es gibt dem Nachfolger leine Sicherheit für eine bestimmte Dauer der Pacht oder gegen die Steigerung der Pachtsumme. Die Bedenken gegen ein solches System liegen auf der Hand: der Käufer muß die nicht unbeträchtliche Summe, die er zu zahlen hat, aufbringen, was meist durch Borgen geschieht, er tritt also die Pacht mit Schulden an. Der Eigenthümer andererseits ist nicht geneigt Capital zu Verbesserungen herauszugeben, Weiler weiß, daß er schließlich seine Pacht immer bekommen kann, indem er den Pächter nöthigt zu verkaufen, denn von der Kaufsumme wird zunächst die etwa schuldig gebliebene Pachtsumme abgezogen. Es ist einfach das System des Ossitierkaufs, das in der eng­lischen Armee herrscht, auf das Pachtverhältniß übertragen, und so wenig günstig wirkt es, daß menschenfreundliche und einsichtige Grundherren sich bestreben, es abzuschaffen, wie z. B. Lord Dufferin große Summen dafür aus eigenen Mitteln hergegeben hat, um es auf seinen Besitzungen in Ulster zu beseitigen. Um so weniger kann man daher empfehlen, eine solche Gewohn­heit in den anderen Provinzen'einzuführen, wo die gegenwärtigen Pächter nichts für ihren Eintritt in die Pacht gezahlt haben. Wenn in Ulster weniger Unzufriedenheit herrscht als im Süden, so rührt das hauptsächlich daher, daß dort nicht die Verschiedenheit von Race und Religion besteht wie im übrigen Lande; die Pächter sind meistenteils protestantische Engländer und Schotten.

Weit eher, so scheint es, läßt sich der Vorschlag hören, den Bnght ge­macht, ehe er ins Ministerium trat. Er wünscht, daß der Staat eine be­stimmte Summe aussetzt, von welcher durch eine Regierungscommission Län­derelen in Irland angekauft werden sollen, die dann wieder in Parcellen zu verkaufen wären. Auf diese Weise hofft er allmälig einen Stand loyaler kleiner Eigenthümer zu schaffen und seine Anhänger berufen sich auf Frank­reich. Belgien, Deutschland und die Schweiz, um zu beweisen, daß kleine Bauerngüter die höchste Cultur sichern und eine zufrieden conservative Be­völkerung schaffen. Man hat namentlich Laveleye's Bemerkung in seinem Buch über den belgischen Ackerbau citirt; er begreife nicht, warum die englischen