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Band 92 (2013)
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Hanse wurde damals nicht ausgesprochen. 7 Tatsächlich belegt und über jeden Zweifel erhaben sind damit nur die beiden Hanseausschlüsse Bremens in den Jahren von 1427 bis 1433 und von 1563 bis 1576.

Die beiden Hanseausschlüsse von 1427 und 1563, die im Folgenden im Blickpunkt des Interesses stehen sollen, sind aus Sicht der historischen For­schung vor allem auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Analyse der damaligen Vorgänge nicht nur einen tiefen Einblick in die Interessen, Motive und Absichten der beteiligten Akteure - also der Stadt Bremen auf der einen und der Hanse auf der anderen Seite - ermöglicht, sondern darüber hinaus auch Einsichten über das Wesen der Hanse zu Tage zu fördern vermag. Bekanntlich handelte es sich bei der Hanse um eine rechtsförmlich nie ein­deutig definierte Gemeinschaft, die sich zudem mit staatsrechtlichen Begrif­fen nur sehr unvollkommen beschreiben lässt; nicht zuletzt deshalb entzieht sich das Phänomen »Hanse« immer wieder dem erkennenden Zugriff des Historikers. 8 Zur Beantwortung der Frage nach der Verfassungsstruktur der Hanse kann die Analyse der beiden Bremer Hanseausschlüsse wichtige Bau­steine liefern, zeigt sie doch, wo für die Hanse in zwei konkreten Konflikten mit einer ihrer Mitgliedsstädte die Grenzlinie zwischen Duldung und Sank­tion verlief und an welchem Punkt für Lübeck die Grenzen der Eigenständig­keit einer ansonsten autonomen Hansestadt erreicht waren. Die hansischen Interventionen in die inneren Angelegenheiten Bremens lassen somit unmit­telbare Rückschlüsse auf die vieldiskutierte sog. Rechtsnatur der Hanse und damit auf die innere Verfassung dieses norddeutschen Städtebundes zu.

Die beiden Verhansungen von 1427 und 1563 führten jeweils zu mehrjähri­gen Ausschlüssen Bremens aus der Hanse. 9 In beiden Fällen war es der durch innerstädtischen Aufruhr verursachte Sturz des amtierenden Rates, der die Hanse zum Eingreifen veranlasste und schließlich zum äußersten Sanktions­mittel, das ihr zur Verfügung stand - den Ausschluss aus der Städtegemein­schaft -, greifen ließ. Den Hintergrund der 1427 zur Verhansung führenden Krise zwischen der Stadt Bremen und der Hanse bildete das Scheitern der zum Schutz der städtischen Handelsschifffahrt betriebenen expansiven bremischen Territorialpolitik an der Unterweser. Im Sommer 1424 musste die Stadt in einem durch Erzbischof Nikolaus und die Hansestädte Lübeck und Hamburg ver­mittelten Frieden all ihrer in langwierigen Kämpfen mühsam errungenen, seit kurzem auch durch königliches Dekret bestätigten Herrschaftsrechte im Stadland und in Butjadingen links der Unterweser entsagen. 10 Die enormen Kosten, die die zahlreichen Feldzüge in die Unterweserregion sowie die

7 Vgl. U. Weidinger, wie Anm. 1, S. 32 f.

8 Vgl. V. Henn, Was war die Hanse? in: Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Bd. 1, Hamburg 1989, S. 15 ff.

9 Zu den Verhansungen von 1427 und 1563 vgl. auch U. Weidinger, Bremen - A Dif- ficult Ally, in: The German Hanse in Past & Present Europe. A medieval Leage as a model for modern interreqional Cooperation? hrsq. von H. Brand, Groningen 2007, S. 161 ff.

10 BUB V, 232, 233 bzw. HR 1/7, 700. Zur Unterweserpolitik Bremens vgl. H. Schwarz­wälder, Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, Bd. 1, 3. Auflage Hamburg 1989,

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