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Bericht No. 8.
Bremen, den 21. April 1906.
Jericht der Kommission
wegen Regulierung der Wuchtjlraße.
Mitglieder: Die Herren Richter Dr. Abegg, A. Brinkmann, H. Gröning, H. F. Hesemeyer, I. Jmwolde,
H. Lankau, F. Lund, Herm. Meyer, C. Stichnath.
Als Senatskommissar nahm an den Verhandlungen teil Herr Senator Wessels und als dessen
Beigeordneter Herr Bauinspektor Bahnson.
Die Kommission in ihrer Mehrheit stand von Anfang an auf dem Standpunkt, und hält daran fest, daß eine Regulierung der ganzen zwischen Bürgerstraße und Bischofsnadel gelegenen Strecke der Buchtstraße nicht zu empfehlen sei. Auch eine der Kommission überreichte Eingabe des Vereins bremischer Fuhrwerks- verkehrs-Jnteressenten vom 2. Februar 1905 konnte sie in diesem Standpunkte nicht beirren.
Während eine Minderheit der Kommission in Uebereinstimmung mit der genannten Eingabe einem mit starkem Durchgangsverkehr belasteten Straßen- zuge: Neuenstraße—Spitzenkiel—Knochenhauerstraße— Schüsselkorb—Buchtstraße—Ostertor das Wort redete und in dessen Interesse für die Regulierung eintrat, geht die Ansicht der Mehrheit dahin:
Die Lage und der Lauf der Buchtstraße ist so, daß ihr die Funktion nicht zukommt, die Ader für einen irgend erheblichen Durchgangsverkehr zu sein. Sie ist es zur Zeit nicht, und es wäre höchst unpraktisch, sie künstlich dazu zu machen. Ebenfalls ihrer Lage wegen kann die Buchtstraße, wenigstens ihr hier fraglicher Teil, einer Entlastung der Ostertorstraße garnicht dienen, diese Entlastung ist übrigens von der jetzt ins Werk zu setzenden Verbreiterung der Sandstraße in
hinreichendem Maße zu erwarten. Gegen eine Regulierung der Buchtstraße zwischen Bürgerstraße und Bischofsnadel sprechen aber noch mehrere Gründe.
Einmal kommt in Betracht der nichts weniger als gerade, sondern sehr stark gekrümmte Verlauf, dem sie ihren Namen verdankt.
Sodann mündet sie in recht unglücklicher Weise mehr in die Bischofsnadel als in den Dvmshof, und man kann an dieser Seite, und ganz ähnlich an der anderen, bei der Bürgerstraße, nur mit einer recht bedenklichen Biegung hinein- und herausfahren.
Ferner ist sie sehr stark bevölkert und hat einen nicht unbedeutenden internen Wagenbestand und Wagenverkehr, erscheint deshalb denkbar ungeeignet, einen Durchgangsverkehr dazu aufzunehmen.
Sodann wäre eine Regulierung nicht ohne sehr starke Eingriffe durchzuführen. Es müßte auf der ganzen Länge sozusagen Haus bei Haus angeschnitten werden, und die Häuser können zum großen Teil ein Anschneiden um mehrere Meter wegen ihrer geringen Grundfläche garnicht leiden. Man hat also außer den zunächst in Betracht kommenden Kosten — berechnet sind sie bei einer Regulierung auf acht Meter auf 170,700 -^5. bei Schonung der Häuser No. 47 (Rabe)