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XX.06.1912 - Bericht Nr.9
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Bericht Nr. y.

Bremen, im Juni 1912.

Wericht der KommMon

wegen Vergrößerung des UierstaTes des pathologischen Instituts.

Mitglieder: Die Herren Dr. Becker, Brinckmann, Donath, Ehlers, Hesemeyer, Könenkamp, Kötting,

Logemann, Specht.

Als Kommissar des Senats nahm Herr Senator Dr. Lürman, als seine Beigeordneten die Herren Direktor Dr. Stoevesandt und Professor vr. Borrmann an den Verhandlungen teil.

Die Bedenken, welche in der Bürgerschaft gegen die Vorlage über die Vergrößerung des Tierstalles des pathologischen Instituts geäußert wurden und zur Niedersetzung einer Kommission Veranlassung gaben, entstammten ausschließlich der Befürchtung, daß diese Vergrößerung bedingt sei durch das Bestreben der Aerzte, auf dem Gebiet des Tierexperiments weiter­zugehen, als im Interesse der Kranken unbedingt nötig sei.

Die Kommission hat als Sachverständige die Herren Professor Borrmann und Direktor Stoevesandt gehört und sich durch deren Ausführungen überzeugen lassen, daß diese Befürchtungen unbegründet sind, daß vielmehr Experimente am lebenden Tier in jedem einzelnen Falle nur zur Erlangung einer genauen Diagnose oder zur Bekämpfung von Krankheiten in Anwendung kommen werden. Es wurde hervorgehoben, daß Vivisektionen im engeren Sinne, d. h. Versuche, welche am lebenden Tier zu Forschungs-, Unterrichts- oder Uebungszwecken unternommen werden, überhaupt nicht in Frage kommen, daß es sich in den weitaus meisten Fällen nur um Fütterungsversuche oder Entnahme von Blut handle, daß Experimente an höher organisierten Tieren sehr selten sein werden, und daß diese Versuche ausschließlich von den angestellten Aerzten vorgenommen werden sollen. Der Sekundärarzt, dessen Anstellung seitens der Deputation für die Krankenanstalt dem­nächst beantragt werden wird, ist einmal dazu be­stimmt, die bakteriologischen Untersuchungen für die

Krankenanstalt auszuführen, ferner um das weite Gebiet der Stoffwechselkrankheiten zu bearbeiten, also im wesentlichen chemisch-physiologische Untersuchungen auszuführen, wobei er in einzelnen Fällen das Tier­experiment nicht wird entbehren können.

Sämtliche Mitglieder der Kommission kamen zu der Ueberzeugung, daß das Tierexperiment in dem Umfange, wie es hier geplant sei, dem Institute, falls wissenschaftlich in ihm gearbeitet werden soll, nicht versagt werden dürfe, und daß nicht zu fürchten sei, daß irgendwelcher Mißbrauch getrieben werden würde. Auf Anregung von Mitgliedern des Bremer Tier­schutzvereins hat die Kommission ihre Zustimmung an die Bedingung geknüpft, daß seitens der Aufsichts­behörde Vorschriften erlassen werden, die einerseits Gewähr gegen jeden Mißbrauch bieten, andrerseits dem Leiter des Instituts keine Beschränkung auf­erlegen, die das Erreichen des beabsichtigten Zwecks unmöglich machen würde. Diese Bestimmungen ent­sprechen im wesentlichen den preußischen Vorschriften aus dem Jahre 1885.

In der für den Neubau des pathologischen Instituts bewilligten Summe von 214 700 findet sich ein Posten von 2300 für den Tierstall. Nach dein Bericht der Baudeputation sind davon bisher 700 ^5 aufgewandt worden, so daß noch 1600 zur Ver­fügung stehen. Nach diesem Bericht stellen sich die Kosten für das neue Projekt ohne die bereits auf­gewandten Kosten aus 9400 Demnach sind nicht