Bremische Bürgerschaft
Bremen, den 6. Dezember 1948
Bürgerschaftsdrucksache Nr. 21
Ergänzungsantrag
zum Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit:
§ 5 des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit erhält folgenden 4. Absatz:
„Maßnahmen auf Grund des Notgesetzes über die Säuberung der Wirtschaft vom 5. 8.1947 (Ges. Bl. S. 169) mit seinen späteren Abänderungen werden durch den Straferlaß nicht berührt.“
2. 12. 1948. gez. Stockhinger (SPD)
Antrag 65:
Die Bürgerschaft wolle beschließen:
. Die Bürgerschaft ersucht den Senat, eine sofortige Überprüfung aller Bauvorhaben durchzuführen, die nach der Währungsreform fort- oder neu durchgeführt wurden mit dem Ziel der Feststellung, aus welchen Quellen die Gelder für die Bauvorhaben sowie deren Inneneinrichtungen geflossen und ob sie ordnungsmäßig erworben und versteuert worden sind.
2. 12. 1948. gez. 0. Schulze (SPD)
%
Dringlichkeitsantrag: .
Die Bürgerschaft wollt? beschließen:
Die auf Antrag Nolte (KPD) von der Bürgerschaft am 7. Oktober 1948 beschlossene und von der Finanzdeputation bereitgestellte Wirtschaftsbeihilfe an Arbeitslose ist ohne Antragstellung seitens der Empfänger unverzüglich auszuzahlen.
2. 12. 1948.
gez. Rafoth (KPD)